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11.04.2008
Bundestagspräsident  Norbert Lammert (CDU) (Bild: Deutscher Bundestag) Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) (Bild: Deutscher Bundestag)

Bundestagspräsident Lammert: Schutz des Lebens hat absoluten Vorrang

Moderation: Stefan Heinlein

Im Vorfeld der Bundestagsdebatte um die Stammzellforschung hat sich Bundestagspräsident Norbert Lammert für die bestehende Stichtagsregelung ausgesprochen. Er halte das zwar berechtigte Forschungsinteresse unter keinen Umständen für wichtiger als den Lebensschutz.

Stefan Heinlein: Das ist selten: Guido Westerwelle und Gregor Gysi sind einer Meinung. Sie werden heute gemeinsam für die völlige Abschaffung der bisher geltenden Stichtagsregelung bei der Stammzellforschung votieren. Auch auf der anderen Seite des Meinungsspektrums haben sich ungewöhnliche Bündnisse gefunden. Viele Grüne sind gemeinsam mit dem katholisch-konservativen Teil der Union für ein Verbot der Forschung an embryonalen Stammzellen. Doch beide radikalen Positionen haben wohl keine Chance auf die notwendige einfache Mehrheit. Wahrscheinlicher ist die Zustimmung zur Beibehaltung der bisherigen Stichtagsregelung oder die Verschiebung des Stichtages auf den 1. Mai 2007. Sicher ist: Die heutige Abstimmung im Bundestag ist die wohl schwierigste ethische Entscheidung dieser Legislaturperiode. Nur das Gewissen zählt, nicht die Partei. Am Telefon begrüße ich jetzt Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Guten Morgen!

Norbert Lammert: Guten Morgen Herr Heinlein.

Heinlein: Herr Lammert, kein Koalitionszwang. Nur das Gewissen zählt. Erwarten Sie heute eine Sternstunde des Parlamentes?

Lammert: Sternstunden lassen sich selten vorhersagen. Im Übrigen gibt es auch eine auffällige, aber doch auch etwas merkwürdige Neigung, dann eine besondere parlamentarische Debatte, jedenfalls eine besondere Qualität der Debatte zu erwarten, wenn von Vornherein unter allen Beteiligten Einvernehmen darüber besteht, dass hier nicht nach Fraktionslinien debattiert und noch weniger nach Fraktionslinien entschieden wird. Dennoch will ich gleich zu Beginn darauf hinweisen, dass Abgeordnete keineswegs nur dann ihrem Gewissen folgen dürfen, wenn die Fraktionen ihnen das gewissermaßen großzügigerweise erlauben, sondern wir haben eine glasklare Verfassungslage, dass jeder Abgeordnete in seinen Entscheidungen überhaupt nur seinen eigenen Überzeugungen verpflichtet ist und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Das heißt von diesem verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch kann jeder Abgeordnete in jeder beliebigen Situation Gebrauch machen, wann immer ihm das seine Überzeugungen zwingend erscheinen lassen.

Heinlein: Nun ist es aber dennoch sehr besonders, dass heute viele der Abgeordneten sich im Vorfeld der Entscheidung noch nicht festgelegt haben. Ist also der Verlauf der heutigen Debatte besonders wichtig?

Lammert: Ja das mag wohl sein, dass die tatsächlichen Mehrheiten sich auch ganz wesentlich durch den Debattenverlauf noch einmal ergeben können. Wir haben eine insofern ganz außergewöhnliche Situation, dass es nicht nur gleichzeitig vier miteinander konkurrierende Anträge gibt, die heute zur Abstimmung stehen, sondern dass sich auch auf der einen Seite über 400 Mitglieder des Deutschen Bundestages für irgendeinen dieser Anträge mit ihrer Unterschrift als einbringende Initiatoren ausdrücklich ausgesprochen haben und dass wir auf der anderen Seite so etwa 160, 170 Mitglieder im Deutschen Bundestag haben, die eine solche erkennbare Festlegung bislang nicht getroffen haben. Wie viele von denen sich möglicherweise auch heute Morgen noch durch den Debattenverlauf abschließend in ihrer Urteilsbildung beeinflussen lassen, dazu kann ich Ihnen naturgemäß auch keine verbindliche Auskunft geben. Aber ich halte das schon für denkbar.

Heinlein: Haben Sie sich denn persönlich schon festgelegt?

Lammert: Ja. Ich vermute auch, dass die allermeisten wissen, mit welcher Absicht heute morgen sie in diese Debatte gehen. Ich werde mich dafür aussprechen, dass wir die vor sechs Jahren nach sehr sorgfältigen Beratungen mühsam gefundene Gesetzeslage genau so belassen, wie sie ist.

Heinlein: Aber die bestehende Stichtagsregelung, für die Sie jetzt plädieren und für die Sie abstimmen werden, ist doch schon ein politischer Kompromiss, der ethisch fragwürdig ist. So haben wir Bischof Zollitsch heute Morgen gehört. Konsequent wäre ja nur eine völlige Freigabe oder ein generelles Verbot.

Lammert: Ja, dieser Hinweis ist richtig. Er ist aber nach meiner Beurteilung nicht vollständig. Zu der besonderen Herausforderung dieses Themas gehört ja, dass jedenfalls nach meiner persönlichen Beurteilung überhaupt keine Position ethisch nahtlos aufgeht. Wenn es denn "so einfach" wäre, dass unter Berücksichtigung von ethischen Aspekten - also ergänzend oder meinetwegen auch alternativ zu Forschungsinteressen oder gar zu Wirtschaftsinteressen in der Vermarktung bestimmter Kenntnisse oder Verfahren - überhaupt nur eine Lösung in Frage käme, dann hätten wir die große Auseinandersetzung weder im Deutschen Bundestag noch in der Öffentlichkeit. Tatsächlich kann man auch und gerade unter Berücksichtigung ethischer Aspekte aber unterschiedliche Positionen sehr gut begründen.

Heinlein: Wie werden Sie denn entscheiden, wenn Ihr Antrag heute keine Mehrheit findet? Es sieht ja nicht danach aus.

Lammert: Für jeden Demokraten muss gelten, dass am Ende das gilt, was eine Mehrheit für richtig hält. Damit ist nicht der Nachweis erbracht, dass das die einzige richtige Möglichkeit sei, sondern damit ist nach unserem Verfassungsverständnis die Legitimation für die Geltung einer Entscheidung - in diesem Fall einer Rechtslage - getroffen. Und dass es für gar nichts eine Mehrheit gäbe, ist meine Erwartung nicht. Wenn es im Übrigen für keinen der heute eingebrachten Anträge eine Mehrheit gäbe, dann ist ohnehin klar, dass die geltende Rechtslage unverändert bliebe.

Heinlein: Welche Folgen hätte denn eine Verschiebung der Stichtagsregelung für den Schutz des Lebens in Deutschland? Annette Schavan, Ihre Parteikollegin und Ministerin, plädiert ja genau für diese Lösung - eine Verschiebung.

Lammert: Es gibt auch für mich beachtliche Argumente für diesen Vorschlag und ich habe mich lange auch selber mit dieser Option auseinandergesetzt. Tatsächlich teile ich mindestens insoweit ihre Position, als ich wie sie gerne einen Beitrag dazu leisten möchte, dass das, was wir nicht nur an allgemeinen Forschungsinteressen, sondern insbesondere auch mit Blick auf menschliches Leben an vitalen Interessen zur Förderung von wissenschaftlichen Erkenntnissen und auch therapeutischen Verfahren zur Heilung oder Behandlung schwieriger, insbesondere chronischer Krankheiten haben, auf dem Wege der Forschung mit adulten Stammzellen befördern sollten. Und das Argument, dass man Voraussetzungen dafür schaffen muss, um auf die Forschung mit Embryonen ganz verzichten zu können, hat schon einiges Gewicht. Es hat sich aber für mich kein wirklich durchschlagender Aspekt ergeben, dass wir genau diese Stichtagsverschiebung brauchen, um eine solche Vergleichbarkeit sicherzustellen. Und so lange wie es keinen durchschlagenden, wirklich zwingenden Nachweis für die Unvermeidlichkeit einer solchen Öffnung gibt, muss der Schutz des Lebens absoluten Vorrang haben.

Heinlein: Sind Sie persönlich und die meisten Abgeordneten aber nicht tatsächlich überfordert in dieser Frage zu beurteilen, ob die Forschung an neuen embryonalen Stammzellen tatsächlich notwendig ist oder nicht? Das Fachwissen fehlt Ihnen doch. Man muss doch den Forschern glauben, oder kann man tatsächlich allein nach ethischen Gesichtspunkten entscheiden und auf sein Gewissen vertrauen?

Lammert: Mit dieser Frage ist entweder jeder überfordert oder auch die Abgeordneten nicht. Jedenfalls ist ja nicht zu übersehen, dass es auch unter den so genannten Experten keineswegs eine übereinstimmende Beurteilung gibt. Selbst in den Fachdisziplinen wird diese Frage hochgradig kontrovers diskutiert. Es kann also keine Rede davon sein, dass man unter Berufung auf den tatsächlich oder vermeintlichen Sachverstand zu einer eindeutigen Entscheidung käme. Ich habe selber in der Anhörung gesessen, die der Deutsche Bundestag im federführenden Ausschuss unter Beteiligung sowohl von Medizinern wie von Wissenschaftlern wie von Juristen wie von Theologen zu dieser Frage durchgeführt hat, und die Bandbreite der Auffassungen war auch unter den Experten nicht kleiner als unter den Abgeordneten.

Heinlein: Kann es sich denn Deutschland leisten, auf diesem wichtigen Forschungsfeld nun vielleicht politisch die Notbremse zu ziehen, denn schon jetzt wandern ja - und das ist ein Fakt - viele Genforscher ab ins Ausland, weil dort einfach das Umfeld liberaler und offener ist?

Lammert: Noch mal: Dies ist einer von vielen Aspekten, die dabei Beachtung verdienen. Ich könnte mich unter überhaupt keinen Gesichtspunkten entscheiden, das Forschungsinteresse für gewissermaßen prinzipiell vorrangig zu halten gegenüber dem Lebensschutz. Wenn überhaupt ist die prinzipielle Vorrangstellung ganz gewiss umgekehrt.

Heinlein: Im Deutschlandfunk heute Morgen Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Ich danke für das Gespräch und auf Wiederhören nach Berlin.


 
 

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