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27.11.2009
Anonyme Schwangerschaften - auch in Deutschland keine Seltenheit. (Bild: Stock.XCHNG / Elliott McFadden) Anonyme Schwangerschaften - auch in Deutschland keine Seltenheit. (Bild: Stock.XCHNG / Elliott McFadden)

Rechtliche Grauzone

Die Diskussion über die Babyklappe

Von Sandra Pfister, Deutschlandfunk

Die rechtliche Grauzone ist beheizt, etwa 37 Grad warm, und sie heißt Babykorb, Babynest oder Babyfenster. Es gibt sie in mehr als 50 Städten in Deutschland: Die Babyklappen - die erste - wurde vor zehn Jahren eröffnet. Das Hilfsangebot verstößt gegen geltendes Recht - und ist doch notwendig.

Wer sich entschließt, sein Kind dort abzugeben, weiß: Es landet in einem Wärmebettchen, es wird medizinisch versorgt und kommt dann in eine Pflegefamilie - vorerst nur für kurze Zeit. Nach acht Wochen wird das Kind zur Adoption freigegeben - Zeit also, die eigene Entscheidung zu überdenken, den Säugling zurückzufordern. Das macht etwa die Hälfte der Mütter auch - sagen die Betreiber der Babyklappen. Schon das ist ein Indiz, dass diese Einrichtung sinnvoll ist.

Die Gegner sagen: Es kann nicht sein, dass Babyklappen nötig sind in einem Land, das über ein so breites Hilfs- und Beratungsangebot für schwangere Frauen verfügt wie Deutschland. Doch auch in Deutschland verstecken Schwangere ihren Bauch, bringen Kinder auf dem Bahnhofsklo zur Welt und töten sie in Verzweiflung. Idealerweise würden alle diese verzweifelten Mütter ihre Kinder geordnet und betreut zur Adoption freigeben. Doch oft genug heißt die Alternative eben nicht Adoption, sondern Müllkippe. Das hört sich nach einer herz- und gewissenlosen Flucht vor Verantwortung an, und manchmal mag recht haben, wer darüber moralisch den Stab bricht.

Doch letztlich zählt in dieser Situation nicht der moralische Zeigefinger, sondern dass ein Säugling überlebt. Für Mütter, die unerkannt bleiben wollen, muss es einen letzten Ausweg geben. Babyklappe und anonyme Geburt sind allerletzte Möglichkeiten in einer Notsituation - und das gerettete Leben eines Kinder wiegt schwerer als die Tatsache, dass sich ein Findelkind ein Leben lang mit der Frage nach seiner Herkunft quält.

Wer dagegen hält, - wie es die stellvertretende Vorsitzende des Ethikrates tut - Babyklappen seien nicht als Mittel zu betrachten, das Leben rettet, der muss das gut beweisen. Der Ethikrat macht sich die Ansicht einer Rechtsanwältin zu eigen, die der Meinung ist, Angebote wie Babyklappen würden eine Nachfrage schaffen, die es vorher nicht gegeben habe. Dazu aber gibt es kein empirisches Material. Woher also diese vermessene Einschätzung? Auch die Beobachtung, dass die Zahl der Kindstötungen trotz Babyklappen nicht zurückgegangen ist, lässt keine Gewissheit zu: Was ist, wenn Babyklappen auch nur eine Handvoll Leben gerettet haben - um den Preis, dass die Kinder über ihre Herkunft nie Bescheid wissen werden?

Natürlich ist es wünschenswert, dass ein Mensch sein Leben nicht anonym beginnen muss. Der Ethikrat musste hier zwischen Würde und Leben abwägen. Dabei darf aber das Bessere nicht zum Feind des Guten werden. Das Bessere ist, dass ein Mensch über seine Abstammung Bescheid weiß. Das Gute aber ist schon, dass ein ungewolltes Kind dank Babyklappe überhaupt überlebt. Schwerer als das Recht des Kindes, seine Herkunft zu kennen, wiegt der Versuch, Mütter in einer Extremsituation von der Tötung ihres Kindes abzuhalten. Trotz ethischer Bedenken.


 
 

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