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05.12.2009
Wird eine feste Bindung zunehmend als entbehrlich angesehen?  (Bild: Stock.XCHNG / Helmut Gevert) Wird eine feste Bindung zunehmend als entbehrlich angesehen? (Bild: Stock.XCHNG / Helmut Gevert)

Ledige Väter - diskriminiert?

Sorgerechtsurteil zugunsten der Männer

Von Michael Rutz, Chefradakteur Rheinischer Merkur

In diesen Tagen hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil gegen Deutschland gefällt. "Deutschland", so lautet die Überschrift, "darf ledige Väter nicht mehr diskriminieren", indem sie in der Regel vom Sorgerecht für ihre Kinder ausgeschlossen bleiben.

Sie, verehrte Hörer, werden vielleicht jetzt denken: Das betrifft ja nur wenige. Aber weit gefehlt. In den neuen Bundesländern werden schon 57 Prozent aller Kinder unehelich geboren. Im Westen, also der in diesem Fall wirklich guten alten Bundesrepublik, sind es nur 25 Prozent. Die Zahlen aber steigen und sie zeigen deutlich, dass sich die gesellschaftlichen Verhältnisse in ganz Deutschland wandeln. Die Ehe als solide, auf Dauer beabsichtigte Lebensform, die auch Kindern Stabilität geben soll, hat an Stellenwert verloren.

Das kam nicht überraschend. Dieser schon lange anhaltende, schleichende Prozess hat zu tun mit einem zunehmend entwurzelten Leben in einer Volkswirtschaft, in der alles auf Mobilität ankommt. Eine Ursache ist auch die abnehmende Bindung an die Kirchen, für die die Ehe sogar noch ein Sakrament ist, etwas Heiliges, das man unter allen Umständen verteidigen muss. Für die gläubigen Christen ist Ehebruch gar eine Sünde. Das finden immer weniger Menschen attraktiv. Wo aber christlicher Glaube fehlt, ändert sich auch die Haltung zu Ehe und Familie und die zu wechselnden Verhältnissen sowieso.

Eine feste Bindung wird zunehmend als entbehrlich angesehen, viele Bindungen werden ehelos aufrechterhalten, solange sie eben gut gehen. Auf eine dauerhafte Bindung will man zwar verzichten, auf Kinder aber nicht. Geht die Beziehung dann schief und bietet sich woanders etwas Besseres, sind die Partner rasch flüchtig. Und das Leid tragen die Kinder, die nicht verstehen, warum die Mutter oder - meistens - der Vater verschwunden ist. Diese Kinder sind die wahren Opfer eines solchen lustbetonten Beziehungs-Egoismus.

Viele Väter verschwinden grußlos. Sie haben an ihren Nachkommen oft kein Interesse, erweisen sich als säumige Unterhaltszahler und lassen die Mutter mit der Sorge ums Kind allein. Andere wiederum möchten die Beziehung zu ihren Kindern gerne pflegen, nicht mehr aber die zur Kindesmutter und streiten sich deshalb mit Hingabe um Sorge- und Umgangsrecht. Und nicht sehr oft gelingt es den Eltern, auch in der Trennung einen vernünftigen Ton miteinander zu wahren und im Interesse des Kindes die Sorge und den Umgang einvernehmlich und mit einem guten Grundton zu regeln.

Da war es vernünftig, dass die Familienrechtsreform von 1998 bei der Zusprechung des Sorgerechts auf die Interessen des Kindes abgestellt hat. Die Fachleute waren und sind sich einig: Dem Kind schadet es mehr als es ihm nützt, wenn das Sorgerecht gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Deshalb hat im Streitfall meist die Mutter das Sorgerecht erhalten, ist ihre Bindung an das Kind doch naturgemäß enger. Wo von Erwachsenen noch eher erwartet werden kann, mit Trennungsschmerzen einigermaßen rational umzugehen, kann und darf man das von Kindern nicht verlangen. Wird dann der Beziehungskrieg stellvertretend auf dem Schlachtfeld des Streites um das Sorge- und Umgangsrecht ausgetragen, dann bilden sich kindliche Traumata heraus bis hin zur Schuldvorstellung der Kinder, sie hätten durch ihre Existenz Vater und Mutter auseinandergebracht.

Ledige Väter waren schon bisher nicht rechtlos. Natürlich stand es auch bisher den Eltern frei, eine gemeinsame Sorgerechtsvereinbarung zu schließen. Natürlich hatten die Väter ein Umgangsrecht und konnten, falls sie das wollten, ihre Kinder regelmäßig sehen. Das Gelingen solcher Vereinbarungen hat aber mit gutem Willen der beteiligten Elternteile zu tun, und das kann auch künftig kein Gesetzgeber garantieren. Fehlt dieser gute Wille, ist es auch künftig besser, das Sorgerecht bei einem Elternteil zu belassen.

Bayerns Justizministerin Beate Merk hat daher Recht, wenn sie sagt, auch die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angeordnete deutsche Neuregelung dürfe nicht auf Kosten der Kinder gehen. Deren Rechte und deren seelisches Wohlergehen müssen auch künftig Vorrang haben vor den Interessen der Erwachsenen. Auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger scheint sich der Gesetzesreform eher mit solcher Vorsicht zu nähern. Sie tut gut daran, in dieser Neuregelung eine gründliche Einzelfallprüfung vorzusehen, die zuerst das Kindeswohl im Auge hat. Denn was für den Einzelfall galt, der da in Straßburg entschieden worden ist, muss noch lange nicht auf alle anderen Fälle anwendbar sein, bei denen ledige Väter das Sorgerecht begehren. Und ein Staat muss immer noch selbst einen Ermessensspielraum darüber haben, wie er die mentalitätsprägenden Strukturen seiner Gesetzgebung regelt.