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19.12.2009
Eine Telefontastatur (Bild: Stock.XCHNG / Adriana Di) Eine Telefontastatur (Bild: Stock.XCHNG / Adriana Di)

Auf dem Prüfstand

Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht

Von Dirk Birgel, "Dresdner Neueste Nachrichten"

Es ist die größte Massenklage, die das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe je auf dem Tisch hatte. Knapp 35.000 Bürger, Politiker, Journalisten ziehen gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zu Felde. Dabei geht es im Kern um die Frage: Wieviel Freiheit dürfen wir der Sicherheit opfern? Wie stark darf der Staat Grundrechte schleifen, um Verbrecher jagen zu können?

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Hans-Jürgen Papier wird 2010 eine Antwort auf diese Fragen geben. Und Papier deutete bei der mündlichen Verhandlung in dieser Woche bereits an, wohin die Reise geht. Die Verfassungsbeschwerden, so der Richter, werfen grundlegende Fragen zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auf. Und es sei zu klären, ob die Datenspeicherung überhaupt mit dem Telekommunikationsgeheimnis vereinbar sei. In Papiers Worten schwang unüberhörbar Skepsis mit.

Was sieht das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt vor? Es verpflichtet die Telekommunikationsunternehmen sechs Monate lang alle Verbindungsdaten zu speichern. Eifrige Staatsanwälte können so erfahren, wer wann mit wem wo und wie lange telefoniert hat. Das gleiche gilt für SMS oder E-Mails. Nur die Inhalte bleiben tabu. Zu sehen ist auch, wer wie oft welche Seiten im Internet aufgerufen hat. Das Bundeskriminalamt sieht darin eine Notwendigkeit zur Verbrechensbekämpfung, Kritiker einen Dammbruch bei der Einschränkung von Grundrechten, etwa dem Grundrecht vom Staat nicht behelligt zu werden, wenn man nichts auf dem Kerbholz hat. Dazu gehört unter anderem, dass es den Staat nichts angeht, wer mit wem telefoniert. Dass selbst Berufsgruppen, die der Verschwiegenheit unterliegen, nicht ausgenommen sind, ist ein Skandal.

Journalisten zum Beispiel müssen um den Quellen- und Informantenschutz fürchten. Das ist nicht weniger als ein Anschlag auf die Pressefreiheit.

Aber kommen wir zurück zum sogenannten Normalbürger. Nehmen wir mal an, so unwahrscheinlich ist dieser Fall gar nicht, eine junge Frau verliebt sich in einen Mann. Dass dieser Kontakt zu ismalistischen Kreisen unterhält, die wiederum El Kaida nahestehen, ahnt sie gar nicht. Das schützt sie aber nicht davor, dass sie aufgrund zahlreicher Telefonate und SMS mit ihrem Geliebten ins Fadenkreuz der Ermittler gerät und eines Tages vielleicht sogar vor den Augen ihrer Nachbarn festgenommen wird. Heinrich Böll erzählt einen solchen Fall in seinem wunderbaren Essay "Die verlorene Ehre der Katharina Blum".

Dabei geht es dem Gesetzgeber doch eigentlich darum, Leute wie Katharina Blum zu schützen. Das ist ja angeblich der Sinn der Vorratsdatenspeicherung. Man muss natürlich zugeben, dass auch solche Daten dazu beigetragen haben, dass Extremisten wie die Kofferbomber vom Kölner Hauptbahnhof oder die Sauerlandgruppe von wachsamen Ermittlern gefasst wurden, bevor sie schlimmes Unheil anrichten konnten. Man möchte sich tatsächlich auch nicht ausdenken, welche Hysterie in Deutschland ausbrechen würde, wenn El Kaida hier einen Anschlag verübte, der so viele Opfer mit sich brächte wie die Attentate in London und Madrid, wo hunderte Tote zu beklagen waren. Gott sei Dank ist den Extremisten so etwas in Deutschland noch nicht geglückt. Sollte es doch eines Tages passieren, würde garantiert der Ruf laut nach noch viel schärferer Überwachung als durch Videokameras an öffentlichen Plätzen oder eben die Vorratsdatenspeicherung. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Insofern ist es gut, dass die Entscheidung darüber, wie viel Freiheit der Sicherheit zu opfern ist, nun in Karlsruhe liegt, wo man eine unaufgeregte sorgfältig durchdachte Entscheidung erwarten darf. Dass das Prinzip "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" in dieser komplizierten Rechtsgüterabwägung nicht funktioniert, sollte jedem klar sein. Falls das Archivieren solcher Daten tatsächlich zulässig sein sollte, darf man zumindest erwarten, dass Karlsruhe den Datenhamstern des Bundes strenge Auflagen macht.

Wobei man eines zugeben muss: Die Debatte um die Datenspeicherung steht in einem wahrlich bizarren Gegensatz zu dem, was Millionen Bundesbürger tagtäglich freiwillig und ohne Not an Daten preisgeben. Man schaue sich mal in sozialen Netzwerken wie StudiVZ um. Da outen sich Menschen in teilweise zutiefst intimen Angelegenheiten, da werden Leute gemobbt oder Bilder hochgeladen, die für die Abgebildeten einfach nur peinlich sind. Bei dem, was sich im Netz abspielt, möchte man die Hände über dem Kopf zusammenschlagen - und zwar im Sekundentakt. Oder denken Sie einfach mal darüber nach, welche Einkaufsgewohnheiten man beim schlichten Einsatz seiner Payback-Karte preisgibt. Es scheint, dass das Thema Datenschutz nicht nur in Karlsruhe auf die Tagesordnung gehört.


 
 

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