Manchmal muss man einfach die Wucht des Wortes wirken lassen: Karlsruhe entscheidet, dass die Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher und deren Kinder die Ansprüche des Grundgesetzes an die Unantastbarkeit der menschlichen Würde und die Sozialstaatlichkeit Deutschlands nicht erfüllen. Wuchtiger geht es nicht, vernichtender kann kein Urteil ausfallen.
So sehr es ernüchtert, dass die größte Sozialreform in der Geschichte der Bundesrepublik - nicht in seiner Gänze, aber in einem wesentlichen Teil - solch ein vernichtendes Urteil erfährt, so tröstlich ist es doch, dass es überhaupt eine Instanz gibt, die in der Lage ist, solch ein deutliches Testat auszusprechen.
Wer aber nun hofft, dass das Karlsruher Urteil die Lebensverhältnisse in der Hartz-IV schnell und nachhaltig verbessert, der könnte enttäuscht werden. Denn es ist mitnichten so, dass die Karlsruher Richter mit Nachdruck fordern, die Regelsätze zu erhöhen. Im Gegenteil:
Ganz explizit führen sie aus, dass sie nicht einmal der Meinung sind, dass die Regelsätze aus dem Jahr 2005 - um diese ging es ja - evident unzureichend seien. Und die Sätze von damals liegen ja noch einmal unter den geltenden. Es ist auch nicht so, als erteilte Karlsruhe dem für die Berechnung der Regelsätze zugrunde liegenden Statistikmodell eine grundsätzliche Abfuhr.
Nein, was beanstandet wurde, ist der sehr freihändige Umgang mit Abschlägen, mit Steigerungen, die sich sachfremd an den Renten orientieren und vor allem der Totalausfall einer eigenständigen Bedarfsermittlung für Kinder. Die wird die Politik nachreichen müssen, bis Jahresende, und das wird wohl dazu führen, dass die Regelsätze für Kinder steigen. Womöglich wird man auch eine kleine Rolle rückwärts einlegen, zurück zu den Bewilligungsbescheiden für Einzelleistungen - Füller, Federmäppchen, Hefte - aus der alten Sozialhilfezeit. Was allerdings nicht zu wünschen wäre.
Es ist aber nicht so, als sei durch den Karlsruher Richterspruch heute die Hartz-IV-Gesetzgebung armutsfest geworden. Das ist sie nicht, kann sie auch nicht sein in einem Land, in dem die Zahl der Vollzeitstellen sinkt, die Minijobber immer mehr werden, die Leiharbeit zuweilen wüste Ausformungen zeigt, Menschen für drei und vier Euro die Stunde arbeiten - arbeiten, ohne davon ein Auskommen zu haben. Ein Land, in dem es ein Armutsrisiko ist, Kinder zu haben, aber keinen Partner mit Lohnzettel am Monatsende.
Nein, der Karlsruher Richterspruch hat die Republik nicht armutsfester gemacht. Dazu braucht es mehr, mehr politischen Willen vor allem.
Für eines aber, im Urteil fast nur eine Randnotiz, sind die Verfassungsrichter ohne jeden Vorbehalt zu loben. Sie verlangen eine Korrektur am Umstand, dass das Sozialgesetzbuch II keine Härtefälle kennt.
Es gibt in diesem Regelwerk bislang keine, nicht einmal eine kleine sozialstaatliche Hintertür für Menschen, die mehr oder anderes brauchen, als es nach Wortlaut des Gesetzes vorgesehen ist. Für solche Einzelfälle verlangt Karlsruhe eine Härteklausel im Gesetz - und die soll sofort und übergangslos wirksam werden. Dass Karlsruhe hier umstandslos, direkt und deutlich war, ehrt die Richter. Aber wie sonst sollte auch die Menschenwürde geschützt werden, wenn nicht am Einzelfall, am Härtefall?