Zum Inhalt
Zur Deutschlandfunk-Startseite
 
nach oben
02.09.2010
Sitz der Bundesbank in Frankfurt am Main (Bild: AP) Sitz der Bundesbank in Frankfurt am Main (Bild: AP)

Prüfung bestanden

Die Bundesbank, ihr Vorstand und der Antrag auf Abberufung von Thilo Sarrazin

Von Brigitte Scholtes, DLF-Korrespondentin Frankfurt am Main

Die Deutsche Bundesbank hat sich Zeit gelassen, aber nun hat sie die Konsequenzen gezogen. Thilo Sarrazin wollte nicht von selbst gehen, deshalb muss sie jetzt ein Exempel statuieren. In der ehrwürdigen Notenbank jedenfalls ist kein Platz mehr für den streitbaren ehemaligen Berliner Finanzsenator.

In der ethischen Beurteilung der Meinungen Sarrazins sind sich die Notenbanker mit der Politik einig. Die lange Prozedur der Abberufung aber hat deutlich gezeigt, wie schwach der Bundesbankvorstand eigentlich ist, wenn es um die Entlassung ihres Vorstandspersonals geht. Und das liegt nicht am Vorstand selbst, sondern an der Verfassung der Bundesbank. Die Notenbank ist abhängig von der Politik sowohl bei der Berufung als auch bei der Entlassung des Vorstands. Ein untragbarer Zustand. Die Politik nutzt das Gremium Bundesbankvorstand häufig, um alt gediente Politiker wegzuloben Und selbst wenn das nicht der Fall ist, so verzichten doch weder Bund noch Bundesland auf ihr Vorschlagsrecht: Das steht ihnen für je drei Vorstände zu.

Die Berufung der Vorstände im Bundesbankgesetz anders zu regeln, das wäre nach den jüngsten Geschehnissen dringend geboten. Eine Bündelung beim Bund wäre denkbar, vor allem aber müsste der Bundesbankvorstand mehr Rechte als bisher erhalten, wenn er entscheidende Einwände gegen einen Kandidaten hat. Bisher wird er nur angehört, rechtliche Wirksamkeit hat ein mögliches Veto des Vorstands jedoch nicht.

Dass man das Bundesbankgesetz auch in Bezug auf die Entlassungskompetenzen ändern sollte, das ist in diesen Tagen deutlich geworden. Es ist ein Manko, dass die Bundesbank nur den Antrag auf Entlassung stellen kann, ein Manko, das es schleunigst zu beheben gilt - auch wenn Bundespräsident Christian Wulff in diesem Fall dem Antrag wohl stattgeben dürfte. Bundesbankpräsident Axel Weber ist zur Vorsicht gezwungen gewesen. Juristisch musste er sich soweit absichern wie möglich. Und da Sarrazin nicht von sich aus gehen wollte, muss er nun darauf hoffen, dass die Gründe ausreichen, damit die Entlassung auch vor Gericht hält. Dieses Procedere ist der Notenbank jedenfalls nicht würdig.

Und eine weitere Erkenntnis hat der Fall Sarrazin gebracht: Bundesbankpräsident Axel Weber hat sich in dieser schwierigen Gemengelage korrekt verhalten, er hat Führungsstärke bewiesen. Das ist für ihn umso wichtiger, als er unter internationaler Beobachtung steht: Schließlich ist er aussichtsreicher Kandidat für die Nachfolge Jean-Claude Trichets als EZB-Präsident. Das eine hat mit dem anderen zunächst eigentlich nichts zu tun. Aber solche weichen Faktoren entscheiden häufig über den Zuschlag für ein solch exponiertes Amt. Diese Prüfung hat er also bestanden. Nun ist zu hoffen, dass auch die Politik die Lehren in Bezug auf die Bundesbankverfassung zieht. Dann hätte der Fall Sarrazin zumindest ein Gutes gehabt.


 
 

JETZT IM RADIO

Deutschlandfunk

Seit 08:40 Uhr
Politik und Sport aktuell
Nächste Sendung: 08:45 Uhr
Politik kompakt

mehr

LIVE-STREAM

Deutschlandfunk

Dokumente und Debatten mehr

AUDIO ON DEMAND

Beiträge zum Nachhören

Kommentar

Kommentar "Der hilflose Umgang mit der Gewalt des Assad-Regimes"

Sendezeit: 12.02.2012, 19:05

Aufdecken und Aufarbeiten - Die Vatikankonferenz zu sexueller Missbrauch

Sendezeit: 12.02.2012, 06:05

Kommentar: Mubarak ist Geschichte - Das System funktioniert weiter

Sendezeit: 11.02.2012, 19:05

PODCAST

Radio zum Mitnehmen

Podcast: Sendungen

Podcast: Themen

PLAYER / RECORDER

dradio-Recorder
im Beta-Test:

 

KOOPERATIONSPARTNER

ARD-Logo und Link  ZDF-Logo und Link  Phoenix-Logo und Link