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14.06.2011
Hartz IV auch für Selbstständige, wenn das Geld nicht reicht  (Bild: picture alliance / dpa) Hartz IV auch für Selbstständige, wenn das Geld nicht reicht (Bild: picture alliance / dpa)

Aufstockende Selbständige

Von Gerhard Schröder, Hauptstadtstudio

So müssen wir uns die entsolidarisierte Welt wohl vorstellen. Da fährt der Zahnarzt - oder meinetwegen auch Rechtsanwalt oder freischaffender Architekt - mit dem Geländewagen beim Jobcenter vor, holt sich gut gelaunt die Stütze ab, um sich dann zum spontanen Kurzurlaub ins Ferienhaus an der Ostsee zurückzuziehen.

Das ist natürlich gemein, und gehört schleunigst unterbunden. Dass diese Vorstellung viel mit der Realität zu tun hat, dafür gibt es allerdings keine belastbaren Hinweise. Erstaunlich ist an der nun von einer großen Tageszeitung losgetretenen Empörungswelle eigentlich nur, dass sich die Bundesagentur für Arbeit hergibt, um Spekulationen über Sozialmissbrauch in größerem Stil zu befeuern.

Schaut man auf die Fakten, hält sich das Erregungspotenzial in Grenzen. Die Zahl der Selbständigen, die so wenig verdienen, dass sie Anspruch auf ergänzende Hartz-4-Leistungen haben, hat sich in drei Jahren um 50.000 erhöht. Klingt viel, relativiert sich aber schnell, wenn man bedenkt, dass die Zahl der Aufstocker insgesamt bei 1,4 Millionen liegt.

Verwundern kann der Anstieg auch nur diejenigen, die verdrängt haben, dass wir vor zwei Jahren die schwerste Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten erlebt haben. Dass da auch so manche Ich-AG in Schwierigkeiten geriet, ist naheliegend. Naheliegender jedenfalls als die Spekulation, hier würden sich vermögende Selbstständige reihenweise arm rechnen.

Der Regelfall dürfte das kaum sein. Häufiger anzutreffen sind in der Praxis die Soloselbständige, die sich mehr schlecht als recht durchkämpfen. Die einen Kiosk betreiben, Blumen verkaufen oder Webseiten gestalten. Auch so mancher Medienschaffende zählt dazu, der sich von Projekt zu Projekt hangelt - und in den auftragslosen Zeiten beim Jobcenter vorstellig wird.

War das nicht gerade ein Ziel der Hartz-Reformen? Eine neue Gründungswelle lostreten und den Mut zur Selbständigkeit befördern. Arbeitslose mit nicht immer ganz sanftem Druck zu mehr Flexibilität ermuntern. Sie aktivieren, wie das so schön heißt. Das klang alles schön, und die sinkende Zahl der Arbeitslosen scheint den Reformern ja auch Recht zu geben. Wenn da nicht die Schattenseiten wären. Die steigende Zahl der Geringverdiener, der wachsende Niedriglohnsektor. Und eben auch die zunehmende Bedeutung von schlechtverdienenden Schein- und Kleinstselbständigen.

Erstaunlich, dass Heinrich Alt, der Vizepräsident der Bundesagentur für Arbeit, all dies ignoriert, und nun eine Debatte über Missbrauch und Leistungsbegrenzung anzettelt. Der Steuerzahler kann nicht auf Dauer eine nicht tragfähige Geschäftsidee finanzieren, sagt er mit Blick auf die steigenden Aufstockerzahlen. Irgendwann muss man schwarze Zahlen schreiben - oder die Selbständigkeit aufgeben. Um dann dem Staat wieder in Gänze auf der Tasche zu liegen. Welch ein Fortschritt. Ein Programm zur Deaktivierung von Selbständigen sozusagen.

Mal abgesehen davon, dass die Umsetzung in der Praxis schwierig sein dürfte: Abstrus ist der Vorschlag auch, weil die Bundesagentur für Arbeit viel Geld bereitstellt, um Arbeitslosen den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Und sie hält dieses Geld für besonders gut angelegt. Der Existgenzgründungszuschuss sei eines der wirkungsvollsten Instrumente gegen die Arbeitslosigkeit, versichert Frank-Jürgen Weise, der Chef der Nürnberger Behörde und verweist auf eine ganze Reihe von Studien. Sein Vize, Heinrich Alt, scheint davon noch nicht viel mit bekommen zu haben.


 
 

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