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19.06.2011
Kann es sich Deutschland leisten, engagierte und talentierte Menschen weiter in einem abgeschotteten Teil der Gesellschaft zu belassen? (Bild: Stock.XCHNG - Elizabeth Flores) Kann es sich Deutschland leisten, engagierte und talentierte Menschen weiter in einem abgeschotteten Teil der Gesellschaft zu belassen? (Bild: Stock.XCHNG - Elizabeth Flores)

Zu spät und zu wenig

Plan zur Umsetzung der Behindertenkonvention

Von Keyvan Dahesch, Freier Publizist

"Was lange währt, wird endlich gut!" Dieses oft benutzte Sprichwort scheint bei Hilfen für Menschen mit schweren Behinderungen in Deutschland nur selten zu gelten. So mussten und müssen die laut neuester Mitteilung des statistischen Bundesamtes über neun Millionen behinderten Menschen in Deutschland um jede Hilfe zur Lebenserleichterung hart kämpfen.

Dies, obwohl die meisten von ihnen mit herausragenden Leistungen von Kindesbeinen an das Vorurteil "behindert = leistungsgemindert" widerlegen. Deshalb fordern amputierte, gelähmte, gehörlose, blinde, stark seh- oder hörbehinderte Menschen uneingeschränkte Menschen- und Bürgerrechte. Erst 1994 erreichten sie die Aufnahme des Satzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" in Artikel 3 des Grundgesetzes.

Es dauerte weitere acht Jahre, bis Bundestag und Bundesrat mit einem Gleichstellungsgesetz auf Bundesebene die Barrieren für gehandicapte Menschen in Behörden und Dienstleistungen des Bundes zu verringern begannen. Die Landesgleichstellungsgesetze sind mehr oder weniger wirksam formuliert. Daran hat auch die Aufnahme des Diskriminierungsverbotes in Bezug auf Menschen mit Behinderung in das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz nicht viel geändert.

Um völkerrechtlich verbindlich die uneingeschränkte Geltung der Bürger-und Menschenrechte für sich zu erreichen, setzten sich weltweit viele betroffene Menschen und ihre Selbsthilfeverbände für die Aufstellung einer Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ein, mit tatkräftiger Überzeugungskraft der Juristin Theresia Degener aus Deutschland. Das im Dezember 2006 von der UN-Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit beschlossene Resultat kann sich sehen lassen: Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ihren gehandicapten Bürgerinnen und Bürgern volle Teilhabe an Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen und ihre Ausgrenzung zu verhindern.

Zentrale Forderungen des völkerrechtlich bindenden Vertrages sind die Begriffe "Inklusion" und "Independent Living". "Inklusion" bedeutet Einschluss behinderter Menschen in die Gesellschaft von der Kindheit an. Und "Independent Living" meint ein selbstbestimmtes Leben. Nach diesen Vorgaben müssen die UN-Mitgliedsstaaten für ein gemeinsames Leben ihrer Menschen mit und ohne Behinderung sorgen.

In Deutschland wollen die Bundesregierung und Landesregierungen die Konvention mit Aktionsplänen umsetzen. Im März 2010 legte Rheinland-Pfalz als Erstes Bundesland einen solchen Plan vor. Danach sollten zügig die baulichen und personellen Voraussetzungen für den gemeinsamen Schulbesuch, Studium und Berufsausbildung der Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung geschaffen werden. Die öffentlichen Gebäude, Sportstätten und Verkehrsmittel werden dem Plan zufolge barrierefrei gestaltet. In Bayern haben alle fünf Parteien im Landtag mit einem einstimmigen Beschluss die baldige gemeinsame Schulbildung der Kinder mit und ohne Behinderung beschlossen.

Die anderen Bundesländer sind - wie die Bundesregierung - wegen ihrer zögerlichen Schritte zur Verwirklichung der Behindertenrechtskonvention von den Interessenverbänden der Betroffenen wiederholt kritisiert worden.

Auch das nach mehrmaliger Mahnung der Selbsthilfeverbände in dieser Woche von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Aktionsprogramm zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention entspricht nicht den allgemeinen Erwartungen. Es enthält zu wenige konkrete Schritte, die eine umfassende berufliche, kulturelle und sportliche Teilhabe der Menschen mit schweren Handicaps ermöglichen könnten. Einige der aufgelisteten Maßnahmen sind nicht neu, laufen also bereits.

100 Milliarden Euro sollen in den kommenden drei Jahren für die "Initiative Inklusion" zu Verfügung stehen. Das klingt erst einmal gut. Aber die Sozialverbände haben genau hingeschaut und bemängeln zu Recht: Es handelt sich um Geld, das ohnehin für Behindertenprojekte zur Verfügung stünde. "Etikettenschwindel" nennt das der Deutsche Gewerkschaftbund.

Vor zwei Jahren hatte Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert. Der Aktionsplan zur Umsetzung kommt jetzt, und er ist auf die kommenden zehn Jahre angelegt. Das heißt wohl, alles, was noch nicht möglich ist, hat auch noch Zeit. Zeit, engagierte und talentierte Menschen weiter in einem abgeschotteten Teil der Gesellschaft zu belassen. Kann sich Deutschland das leisten?


 
 

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