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29.06.2011
Ein Polizeibeamter sichert das Oberlandesgericht in Düsseldorf. (Bild: AP) Ein Polizeibeamter sichert das Oberlandesgericht in Düsseldorf. (Bild: AP)

Die Bedrohung durch den islamischen Terror ist unverändert

Anti-Terror-Gesetze werden verlängert

Von Rolf Clement

Manchmal hilft es eben, wenn sich Politiker einfach unter vier Augen zusammensetzen und Probleme lösen. Innenminister Friedrich und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg haben diesen Weg gewählt und so eine Einigung über den Fortbestand der Antiterrorgesetze gefunden, bevor sich darüber eine lautstarker, vielleicht die Sommerpause füllender Koalitionsstreit entwickelte.

Und die Einigung ist vernünftig. Denn die Anti-Terrorgesetze, die nach den Anschlägen auf New York und Washington am 11. September 2011 verabschiedet wurden, haben sich im wesentlichen bewährt: Nur einmal ist ein Terrorist seither in Deutschland zu einem Anschlag gekommen, Anfang März auf dem Frankfurter Flughafen. Ansonsten haben die Abwehrmechanismen gegriffen. Es hätte schon beachtlicher Argumentationskunst bedurft, zu begründen, warum das nicht im Prinzip alles so bleiben sollte.

Es ist richtig, dass die Anti-Terror-Gesetze immer wieder überprüft werden, denn das Gleichgewicht zwischen Sicherheitsnotwendigkeiten und bürgerlichen Freiheiten muss im Lichte der konkreten Lage immer wieder hergestellt werden. Die jetzt verlängerten Sicherheitsgesetze haben die innere Freiheit in Deutschland nicht beeinträchtigt, auch deswegen, weil die staatlichen Stellen diese besonnen angewandt haben. Sie haben aber ein hohes Maß an Sicherheit gebracht. Von daher gab es keinen Grund zu einer nachhaltigen und tiefer gehenden Revision. Dort, wo jetzt Veränderungen vorgenommen wurden, sind diese auch sinnvoll. Da wollte der Innenminister Bußgelder für jene Fluggesellschaften, die sich weigern, Einblicke in die Passagierlisten im Verdachtsfall zu gewähren. Bislang hat nur eine Fluggesellschaft diese Einblicke verweigert. Aber es war mühsam, bei entsprechenden Verdachtsmomenten alle Fluggesellschaften abzutelefonieren. Deswegen wird nun die Abfrage bei der Zentralstelle für Flugbuchungen ermöglicht, eine Frage, eine schnelle Antwort, schnelle Handlungsmöglichkeiten - und man braucht das Busgeld nicht mehr, weil ja die Fluggesellschaften nicht mehr gefragt werden. Und dass der kleine Lauschangriff, also die Ausrüstung von Beamten mit Mikrofonen am Körper aufgegeben wird, dient der Sicherheit der Polizisten - sie haben das nicht genutzt, denn ein Entdecken dieser Mikrofone wäre der sichere Tod gewesen. So hat die Koalition in einem wichtigen Bereich einen sachgerechten Kompromiss gefunden, und sie hat dies überraschend schnell und relativ still über die Bühne gebracht - wenn nun die beiden Koalitionsfraktionen dem auch zustimmen. Dies ist gut, weil das Feld der Inneren Sicherheit keines sein sollte, auf dem sich die Koalitionäre gegenseitig behaken.

Denn: Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist unverändert. Zwar haben sich die Befürchtungen, dass nach dem Tod Osama bin Ladens die Lage deutlich verschärft, bisher nicht bestätigt, aber schon allein die Festnahme der drei Terrorplaner im Großraum Düsseldorf vor wenigen Wochen zeigt, dass man aufmerksam bleiben muss. Dass die Sicherheitsbehörden die nötigen Instrumente behalten, ist eine gute Nachricht.


 
 

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