Der Vorschlag schafft Datenschutz fürs Internetzeitalter. Denn auch darum geht es: um Standards für Datenkraken wie Google und Facebook. Dass Datenschutzrecht damit in Brüssel und nicht mehr in Berlin gemacht wird, ist bei einem so deutschen Thema gewöhnungsbedürftig. Ganz grundsätzlich ist es aber richtig.
Erich Stauder aus Ulm muss im Supermarkt nicht seinen Namen nennen, um als Sozialhilfeempfänger verbilligt Butter zu bekommen. Mit dieser Entscheidung - wie üblich veröffentlicht unter dem vollen Namen des Klägers - entdeckte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg 1969 europäische Grundrechte.
Datenschutz hat eine gewisse Tradition in Europa. Das ist keine Selbstverständlichkeit, nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union teilen die deutschen Sorgen um Sicherheit und Privatheit der Daten. Umso beachtlicher ist der Grundansatz der neuen Regeln, die Justizkommissarin Viviane Reding heute vorgeschlagen hat.
Das Datenschutzniveau ist hoch, teilweise höher als bisher in Deutschland, wenn es etwa um Sanktionen geht - bis zu einer Million Euro oder zwei Prozent des Umsatzes sind angedacht. Oder das Recht auf Vergessenwerden, also der Anspruch, Daten löschen zu lassen, für deren Speicherung ein Unternehmen keine legitimen Gründe hat. Das ist ambitioniert, vielleicht so ambitioniert, dass es technisch nicht immer durchsetzbar ist. Aber die Richtung stimmt.
Der Vorschlag schafft Datenschutz fürs Internetzeitalter. Denn auch darum geht es: um Standards für Datenkraken wie Google und Facebook. Dass Datenschutzrecht damit in Brüssel und nicht mehr in Berlin gemacht wird, ist bei einem so deutschen Thema gewöhnungsbedürftig. Ganz grundsätzlich ist es aber richtig.
Mal ganz abgesehen von den Bürokratiekosten, die Unternehmen sparen dürften: Gilt in ganz Europa das gleiche Recht, kann es keinen Wettlauf nach unten geben, um Unternehmen anzulocken. Und das einheitliche Recht ist auch die Voraussetzung für die im Internet vermutlich folgenreichste Entscheidung: Die Regeln gegen jeden gelten zu lassen, der in Europa aktiv ist. Sprich: Auch gegen Google, Facebook und Co.
Im Einzelnen allerdings kann man so manches hinterfragen. Von den betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Deutschland etwa würde kaum einer übrig bleiben, würde der Vorschlag so umgesetzt. Aber dass alles beim Alten bleibt, wird man nicht erwarten können.
Andere Kritikpunkte sind grundlegender: Etwa die Frage, wie es mit der Meinungsfreiheit aussieht, im Internet zum Beispiel. Es wird viel Zeit geben, solche Fragen zu klären, wenn sich nun Rat und Parlament über den Vorschlag streiten, vermutlich jahrelang.
Erst recht wird das für die Richtlinie gelten, die Regeln für die Sicherheitsbehörden aufstellt, in erster Linie also die Polizei. Wie groß hier die Ängste der Staaten sind, zeigt schon der Vorschlag selbst: Aus einem höchst ambitionierten Papier wurde in den vergangenen Tages eines, das überwiegend höchst allgemein formuliert ist. So sehr, dass Fachleute uneins sind, ob es für Deutschland viel Neues bringen würde.
Das spricht freilich nicht dagegen. Für viele andere europäische Staaten legt der Vorschlag die Latte hoch. Das ist nicht nur gut für den Datenschutz in Europa allgemein, sondern auch für Deutsche, deren Daten durch Europa wandern. Häufig übrigens nicht direkt, sondern über europäische Behörden, zum Beispiel Europol. Für die sollen - absurdes Detail am Rande - die neuen Datenschutzregeln übrigens nicht gelten. Auch das zu überdenken haben die europäischen Gesetzgeber jetzt viel Zeit.
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Kommentar: Datenschutz Europa
Sendezeit: 25.01.2012 19:05
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