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07.07.2012
Die Bundesregierung will die Rechte lediger Väter stärken. (Bild: AP) Die Bundesregierung will die Rechte lediger Väter stärken. (Bild: AP)

Gut für die Kinder

Die geplante Stärkung der Väterrechte

Von Joachim Frank, Frankfurter Rundschau

Bei den alten Römern war Justitia eine Gottheit. Dem modernen Menschen ist der Götterglaube weithin verloren gegangen. Das hat der Vergötterung der Justiz aber keinen Abbruch getan. Vielleicht sogar im Gegenteil: Wo transzendente Mächte uns in den Fährnissen unseres Lebens keine Genugtuung mehr schaffen können, soll uns wenigstens eine innerweltliche Instanz zu unserem "guten Recht" verhelfen.

Nirgends aber erweist sich die - oftmals unbewusste - Hoffnung auf "Rechtsfrieden", den Richter zwischen zwei Konfliktparteien stiften, als so trügerisch wie im Familienrecht. Wenn zwei Menschen, die sich früher einmal geliebt haben und sich heute spinnefeind sind, ihre Aggressionen vor Gericht tragen, wird kein noch so sorgfältig erwogenes, kluges und konstruktives Urteil die Verhältnisse wirklich "klären" können. Die Bereitschaft, sich zu verständigen und auch nach einer Trennung einvernehmlich miteinander umzugehen, ist nicht kodifizierbar.

Das ist die entscheidende und unüberwindliche Schwäche aller Gesetze rund um Ehe, Partnerschaft und Familie. Aber zweifellos braucht es diese Gesetze. Ohne vom Staat gesetzte Normen wären Ehe und Familie noch weniger die "Keimzelle der Gesellschaft", wie es gern in konservativer Polit-Prosa heißt, sondern Quell von Chaos und Anarchie. Schließlich scheitert in der Bundesrepublik mittlerweile jede dritte Ehe. Umgekehrt haben die Eltern jedes dritten Neugeborenen keinen Trauschein. Da die Kinder die Hauptleidtragenden sind, wenn ihre Eltern auseinandergehen, ist es gut und richtig, dass der Staat auch für das Scheitern nicht-ehelicher Beziehungen klare Regeln trifft.

Gut ist es darum auch, dass die Bundesregierung auf Druck des Verfassungsgerichts die Rechte lediger Väter stärkt. Sie können leichter als bisher das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder erlangen. Bisher war dies nur möglich, wenn die Mutter dem Antrag des Vaters ausdrücklich zustimmte. Hier schimmerte noch die althergebrachte Vorstellung durch, im Zweifel wisse die Mutter am besten, was gut für das Kind ist - und handle gewissermaßen von Natur aus im Sinne des Kindes.

Eine vom Bundesjustizministerium eigens veranlasste Umfrage in Jugendämtern und Anwaltskanzleien ergab jedoch, dass die Mütter das gemeinsame Sorgerecht in bis zu 80 Prozent der Fälle aus zwar nachvollziehbaren, aber durchaus egoistischen Gründen ablehnten: Sie wollten nichts mehr mit dem Kindsvater zu tun haben - und schon gar nicht sollte der Ex-Partner ihnen in der Erziehung dazwischenfunken.

Mit der Gesetzesnovelle folgen Justiz und Politik der Erkenntnis von Psychologie und Sozialwissenschaften, wonach eine Beziehung zu beiden Elternteilen den Bedürfnissen und dem Wohl des Kindes am ehesten entspricht. Auf den ersten Blick scheint dies das schlagende Argument für alle die zu sein, die dem traditionellen Familienidyll nachtrauern und das Schwinden stabiler ehelicher Beziehungen beklagen - nach dem Motto "Wie war's in Deutschland ehedem / mit Mama, Papa so bequem."

Wer so denkt, legt sich in den seltensten Fällen Rechenschaft darüber ab, dass die "gute, alte bürgerliche Ehe" keineswegs eine ewige, unwandelbare, gewissermaßen gottgegebene Institution ist, sondern in ihrer konventionellen Form Vorstellungen aus dem 19. Jahrhundert bewahrt. Doch seit Romantik und Biedermeier hat sich was getan. Zum Glück! Männer und Frauen leben Partnerschaften auf Augenhöhe, Mütter finden ihre Erfüllung auch im Beruf, Väter wollen für die Kinder mehr sein als Erzeuger und Ernährer. Und wenn Paare, die heute schneller und häufiger auseinandergehen als in der Vergangenheit, die Zeit der Trennung als "Hölle" bezeichnen, gerät leicht aus dem Blick, dass diese "Hölle" - all die Unverträglichkeiten und Unerträglichkeiten im Beziehungsgefüge früher in das System Ehe selbst verlagert waren. Viele Paare, die besser längst geschieden worden wären, blieben in der Vergangenheit auf Teufel komm heraus zusammen, auch wenn sie sich und ihren Kindern damit das Leben zur Hölle machten.

Gar nicht hoch genug zu bewerten sind darum der Mentalitätswandel und - damit verbunden - ein Paradigmenwechsel in Parlamenten und Gerichtssälen: Ausgangs- und Mittelpunkt aller Gesetze und Entscheidungen soll das Wohl des Kinds sein - und dieses Wohl ist nicht quasi "von Natur aus" in dem verwirklicht, was die Mutter für das Beste erklärt.

Wer ehrlich ist, muss bei allem Lob für die geplanten gesetzlichen Änderungen zugunsten der Väter freilich auch einräumen: In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle liegen die Probleme beim Sorgerecht weniger darin, dass die Väter von den Müttern mutwillig daran gehindert werden, Verantwortung für ihr Kind zu übernehmen. Vielmehr geht es um ein Davonstehlen der Väter, um verweigerten, verminderten oder verzögerten Unterhalt, es geht um Machtspielchen und Nadelstiche gegen die Ex-Partnerin, die Männer buchstäblich auf Kosten ihrer Kinder setzen.

Dagegen kommen auch die besten Gesetze nicht an. Charakterstärke, Anstand und Respekt sind nun einmal nicht justiziabel, sondern bleiben einem jeden persönlich aufgegeben.


 
 

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