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06.02.2013
Annette Schavan verliert ihren Doktortitel. (Bild: picture alliance / dpa / Bernd Von Jutrczenka) Annette Schavan verliert ihren Doktortitel. (Bild: picture alliance / dpa / Bernd Von Jutrczenka)

Schavans fachliche Glaubwürdigkeit ist dahin

Die Plagiatsaffäre und die Konsequenzen

Von Manfred Götzke

Ja, die Uni Düsseldorf hat eine harte Entscheidung getroffen. Hart aber keineswegs unfair. Denn Annette Schavan hat in ihrer Doktorarbeit an diversen Stellen fremdes geistiges Eigentum als ihr eigenes ausgegeben - und somit getäuscht. Punkt. Der Doktortitel kann auf dieser Grundlage entzogen werden.

Und es ist gut, dass dies nun endlich entschieden ist. Denn mit dem Abschluss dieses elendig langen Verfahrens, haben die teils bizarren Einlassungen der Schavan-Verteidiger aus der Wissenschaft endlich ein Ende.

Da wurden renommierte Professoren zu Hilfsverteidigern der befreundeten Ministerin und behaupteten wider besseres Wissen: Vor 33 Jahren habe es keine klaren Zitierregeln gegeben, und überhaupt: mit Zitaten sei man einfach viel lässiger umgegangen. Was für ein Unsinn.

Da kritisierten Deutschlands führende Wissenschaftsorganisationen das Prüfungsvorgehen der Uni Düsseldorf. Organisationen, die finanziell am Tropf des Ministeriums hängen, torpedierten dreist ein laufendes Verfahren - und damit auch die eigene Glaubwürdigkeit.

Das Alles hat der Wissenschaft vielleicht mehr geschadet als das Fehl-Verhalten der Ex-Wissenschaftlerin Annette Schavan selbst.

Aber wie gesagt. Die Entscheidung der Düsseldorfer ist auch hart:

Denn mit dem umfassenden Textklau eines Karl-Theodor zu Guttenberg ist das Fehlverhalten Annette Schavans nicht im Ansatz vergleichbar. Wo man bei Guttenberg nicht anders entscheiden konnte, wäre bei Annette Schavan vielleicht auch ein Freispruch mit Rüge möglich gewesen.

Hart ist freilich auch, dass Plagiieren nicht verjährt. Hätte Annette Schavan vor 33 Jahren ihren Doktorvater im Affekt erschlagen, könnte sie dafür heute nicht mehr belangt werden. Das zu ändern und eine Verjärhungsfrist für Plagiate einzuführen wäre eine sinnvolle Konsequenz aus der Causa Schavan. Im aktuellen Verfahren tat das allerdings nichts zur Sache. Da galten die bestehenden Regeln. An die sich die Universität Düsseldorf übrigens sehr wohl gehalten hat.

Dass Schavan nun gegen die Entscheidung klagt, ist ihr gutes Recht. Den Doktortitel wird sie so wohl nicht zurück bekommen, das ist bisher noch so gut wie keinem Plagiator gelungen. Allenfalls ein paar Extra Wochen im Amt könnte sich Schavan durch die Klage erkaufen.

Doch das sollte sie sich selbst, der Wissenschaft und auch ihrer wahlkämpfenden Partei ersparen. Denn eins ist klar: Schavans fachliche Glaubwürdigkeit ist dahin. Eine Wissenschaftsministern mit entzogenem Doktortitel ist schlicht und einfach: untragbar.


 
 

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Kommentar: Schavan ohne Doktortitel

Sendezeit: 06.02.2013 19:05

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