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26.03.2013
Der Sitzungssaal 101 d im Oberlandesgericht München wird für den NSU-Prozess umgebaut. (Bild: dpa / Peter Kneffel) Der Sitzungssaal 101 d im Oberlandesgericht München wird für den NSU-Prozess umgebaut. (Bild: dpa / Peter Kneffel)

Fataler Zweifel am Wille zur Aufarbeitung

Diskussion um Akkreditierung im NSU-Prozess

Von Rolf Clement, Deutschlandfunk

Es ist eine Gratwanderung. Der Prozess gegen die Vertreter des Nationalsozialistischen Untergrunds, vor allem gegen Beate Zschäpe, darf kein Schauprozess werden. Da hat das Oberlandesgericht München Recht. Aber es ist auch kein normaler Prozess.

Es ist ein außergewöhnlicher Prozess, einer, auf den mehr als auf viele andere in Deutschland das grelle Licht einer sehr sensiblen Öffentlichkeit gerichtet ist. Ja, er muss rechtsstaatlich ablaufen, es ist ein Strafprozess und kein politischer. Aber er steht in einem politischen Umfeld. Es muss genau austariert werden, wo der schmale Pfad zwischen einem Spektakel und dem Eindruck, man wolle sich bei der Aufarbeitung nicht allzu sehr zuschauen lassen, liegt.

Bei der Aufarbeitung der NSU-Affäre sind die deutschen Behörden schon länger in einer schwierigen Lage. Wie kann es geschehen, dass in Deutschland ein Terrorkommando praktisch zehn Jahre im Untergrund leben kann, ohne dass es den Sicherheitsbehörden auffällt? Wieso hat man nicht erkannt, dass die zehn Einzelmorde zusammenhängen - was jetzt, von hinten betrachtet, natürlich leichter ist.

Da gab es haarsträubende Ungeschicklichkeiten während der Ermittlungen. So kam die Frage auf, ob nach den Pannen im letzten Jahrzehnt jetzt die Aufklärung mit gebremstem Schaum stattfindet. Die Sicherheitsbehörden wehren sich mit guten Argumenten gegen diesen Eindruck. Aber sie sind in der Defensive.

Und nun verhält sich das Oberlandesgericht München in doppelter Hinsicht ungeschickt: Der für den Prozess vorgesehene Raum ist zu klein - bei 71 Nebenklägern mit 49 Anwälten steht für Zuhörer und Medienvertreter nur noch eine Empore mit rund 110 Plätzen bereit. Das ist deutlich zu wenig. Das berechtigte öffentliche Interesse erfasst mehr als 50 Journalisten und 50 andere Zuhörer.

Dann werden diese knapp bemessenen Plätze nach dem Windhundverfahren vergeben. So sind Lokalmedien stark vertreten, unter dem Etikett freier Journalisten haben bestimmte Medien einen zweiten Platz bekommen, damit man sich besser ablösen kann. Aber türkische Medien, Fernsehsender wie Al Jazirah, internationale Organe sind nicht unter denen, die sicher einen Platz haben. Sie rücken nach, wenn Plätze auf der Presse- oder der Zuhörertribüne frei bleiben.

Die Zuhörer können sich nicht akkreditieren. So kann es geschehen, dass Angehörige von Opfern, die nicht als Nebenkläger einen Platz sicher haben, keinen Platz finden, weil Zschäpe-Sympathisanten vor ihnen in großer Anzahl erschienen sind. Will das Gericht eine Berichterstattung, dass Täteranhänger in den Saal kommen, Opferangehörige dagegen nicht?

So wird die Frage immer wieder neu gestellt, ob die deutschen Behörden die Aufarbeitung dieser Mordserie eben doch nicht so offen, so nachhaltig, so umfassend betreiben, wie es selbstverständlich sein muss. Das ist fatal, selbst wenn diese Frage bei nüchterner und sachlicher Beantwortung mit Nein beantwortet werden muss.


 
 

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Kommentar: Diskussion um Akkreditierung im NSU-Prozess

Sendezeit: 26.03.2013 19:09

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