Die Schlagzeile "Türkische Presse nicht erwünscht" auf der türkischen Tageszeitung "Hürriyet" (Bild: dpa / picture alliance / Daniel Naupold)
Eine Videoübertragung in einen Nebenraum könnte das Problem der fehlenden Presseplätze beim NSU-Prozess lösen. Dem Oberlandesgericht in München wäre viel geholfen, wenn die Verfassungsrichter eine solche Übertragung für statthaft erklären würden.
Der türkische Botschafter geht davon aus, am Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere teilnehmen zu können. Warum es wichtig ist, dass Hinterbliebene im Saal bei dem schweren Gang ein solches Signal bekommen, dass auch der türkischstämmigen Öffentlichkeit in Deutschland Gründe für Misstrauen genommen werden, das wurde nun weidlich diskutiert in den vergangenen Tagen.
Die Nachricht, dass es vermutlich klappt mit dem Botschafter, ist also gut, auch wenn sie nicht ganz überraschend kommt. Wie die Lösung aussieht, wissen wir nicht. Das Gericht beantwortet keine Fragen mehr. Aber zu denken wäre etwa an einen der Plätze, die unten im eigentlichen Saal frei werden, wenn nicht alle Nebenkläger erscheinen. Denn auch das ist eine gute Nachricht aus den letzten Tagen, wenn man von so etwas in dem Zusammenhang überhaupt sprechen kann: Nicht alle Nebenkläger werden die besonders öffentlichkeitsrelevanten ersten Prozesstage verfolgen, das schafft ein wenig Luft - auch für andere Zuschauer. Denn über den Streit um Botschafter und Presseplätze geht hin und wieder unter, dass es auch ganz andere trifft, dass auch Angehörige von Opfern, die keine Nebenkläger sind, nur eine gewisse Chance haben, teilzunehmen.
Auch was die quälende Auseinandersetzung um die Presseplätze betrifft, gibt es in dieser Woche Entwicklungen, die den Druck mildern könnten - auch den Druck für das Oberlandesgericht. Entgegen dem ersten Anschein kann das auch für die Verfassungsbeschwerde gelten, die heute gegen das Verteilungsverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingegangen ist. Denn an sich müsste es den Münchner Richtern nur recht sein, wenn die Karlsruher Kollegen die umstrittene Vergabe genauer prüfen. An sich müsste es ihnen sogar recht sein, wenn sie sie zu Fall brächten. Denn bei allen berechtigten Vorwürfen gegen die Münchner muss man ihnen zugestehen: Ohne Weiteres kommen die jetzt nicht mehr heraus aus ihrer Sackgasse. Da könnten die Verfassungsrichter helfen.
Welche Chancen die Verfassungsbeschwerde der türkischen Zeitung "Sabah" und vielleicht eine weitere von "Hürriyet" hat, ist schwer zu sagen. Klar ist: "Sabah" wird sich nicht einklagen können. Mit der Münchener Entscheidung, keinen größeren Saal zu suchen - die mag falsch sein, ist aber gewiss nicht justiziabel - ist die Platznot ein Fakt, Unzufriedenheit und echte Härten vorprogrammiert. Kein einzelnes Medium, auch kein türkisches, hat Anspruch auf einen festen Platz. Aber die Verfassungsrichter könnten möglicherweise Linderung schaffen.
Am leichtesten ginge das mit der Videoübertragung in einen Nebenraum. Auch dem Oberlandesgericht wäre viel geholfen mit einem Hinweis der Verfassungsrichter, dass eine solche Übertragung statthaft ist. Selbst wenn das nur in einem Nebensatz geschähe, könnten die Münchner Richter doch davon ausgehen, dass dann später, in der Revision, der Bundesgerichtshof nicht an dieser Stelle den ganzen Prozess scheitern lassen würde. Ein solcher Hinweis des Verfassungsgerichts wäre also die bequemste Lösung. Es ist allerdings auch die unwahrscheinlichste. Denn für sie würde das Verfassungsgericht eine lange umstrittene Frage des Strafprozessrechts mal eben nebenbei entscheiden, mit nur drei Richtern einer Kammer, im Eilverfahren. Bleibt die Art der Vergabe der fünfzig begehrten Plätze. Das sogenannte Windhundverfahren - wer sich zuerst akkreditiert, hat gewonnen - ist sauber und anerkannt. Es passt hier nur nicht recht. Ob das zur Verfassungswidrigkeit reicht, ist offen. Manches spricht dafür, dass das Oberlandesgericht die Bedeutung des Verfahrens verkannt hat in seinen internationalen Bezügen, aber ob es damit gleich die Bedeutung der Pressefreiheit verkannt hat, auch das wird man diskutieren können. Zumal vermutlich niemand damit gerechnet hatte, dass am Schluss alle türkischen Medien leer ausgehen würden. Trotzdem: Es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich die Verfassungsrichter der Sache annehmen wollen, vielleicht finden sie einen Weg.
Einen Weg zu finden, und das ist die konkreteste Hoffnung der vergangenen Tage, versuchen auch die Medien unter sich. Nach den jetzigen, vom Gericht gesetzten Bedingungen. Wege der Solidarität gibt es verschiedene. Für die ARD ist eine türkischsprachige Kollegin akkreditiert, sie könnte auch türkische Medien bedienen, was freilich andere Formen der direkten Platzvergabe nicht hindern würde. Das "Plätze direkt türkischen Kollegen zukommen zu lassen" funktioniert nach den derzeitigen Regeln nur, wenn alle anderen mitmachen, und genau das versuchen Münchner Kollegen derzeit mit Aufwand und vielen positiven Rückmeldungen zu organisieren.
All das ändert nichts daran, dass das Oberlandesgericht grundfalsch an die Sache herangegangen ist, und das in vielfacher Hinsicht. Es ändert nichts daran, dass die öffentliche Wirkung des unwürdigen Schauspiels um die Plätze Misstrauen geschürt hat und das Verfahren von Anfang an belastet. Aber es sieht nun so aus, als wäre die Sackgasse, mit Verfassungsgericht oder ohne, nicht ganz geschlossen. Es sieht so aus, als könnte in türkischen Medien aus erster Hand berichtet werden. Wenn das aber so ist, dann ist die Sache nicht gut, aber auch keine Staatsaffaire mehr. Es bleibt die Hoffnung, dass der Ärger um die Formalia irgendwann zurücktreten wird hinter dem, was dann verhandelt wird in München. Denn darum geht es doch.
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Sendezeit: 06.04.2013 19:05
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