Am Oberlandesgericht München sollte ursprünglich am Mittwoch, 18. April, der NSU-Mordprozess beginnen. (Bild: picture alliance / dpa / Peter Kneffel)
Der Auftakt des Prozesses gegen Beate Zschäpe und andere hätte nicht heftiger daneben gehen können. Dass das Oberlandesgericht München nun die gesamte Akkreditierung neu durchführt, ist eine deutliche Überreaktion nach dem Spruch des Verfassungsgerichts. Denn die Karlsruher Richter haben ihren Münchner Kollegen keine klatschende Ohrfeige erteilt, sondern haben sie allenfalls etwas roh gestreichelt.
Ein Windhundverfahren bei der Akkreditierung der Journalisten ist zulässig, daran kann es keinen Zweifel geben. Schließlich organisiert das Verfassungsgericht die Akkreditierungen selbst nach diesem Verfahren. Nur hätte bei diesem Prozess berücksichtigt werden müssen, dass die türkischen und das griechische Opfer ein besonderes Interesse in den beiden Ländern begründet, das tunlichst berücksichtigt werden sollte.
Das nun haben viele dem Gericht schon seit Monaten gesagt, es war beratungsresistent. So kam der Spruch aus Karlsruhe, der aber schon goldene Brücken baute: Drei Plätze aus dem Zuschauerraum, versehen mit einem Presseschild, und die ersten drei türkischen oder griechischen Medienvertreter aus der Akkreditierungsliste - und schon wäre die Sache bereinigt gewesen.
Aber Manfred Götzl, der Chef des Senats, vor dem der Prozess stattfinden soll, ist kein Freund goldener Brücken. Er geht nun den Weg, das Ganze neu aufzulegen, allerdings bis jetzt ohne Hinweis darauf, nach welchen Kriterien das gehen soll. Bleibt es beim Windhundverfahren, nun aber nur mit einem Ausländerkontingent, dann wäre dies ein überdimensionierter Aufwand, um dieses Ziel zu erreichen.
Schließlich hatten einige Redaktionen, darunter auch die ARD, ja angeboten, Plätze für die türkischen Kollegen abzugeben. Dieses Angebot anzunehmen wäre ein Weg gewesen, wenn Götzl schon die normalen Zuhörerplätze nicht einschränken wollte.
Ist es ein Zeichen der Ratlosigkeit? Ist es ein wenig bayerischer Starrsinn, nach dem Motto, wenn's schon nicht so geht, wie ich es will, dann machen wir es eben ganz neu? Oder sollte es gar die Erkenntnis sein, dass man sich verrannt hat und es nun mit einem neuen Aufschlag richtig machen will? Das werden wir sehen, wenn das neue Verfahren bekannt wird.
Eines jedenfalls ist sicher: Das Gericht hat nun einen Weg eingeschlagen, der die Vergabe der Presseplätze so gestaltet, dass die Hinweise des Verfassungsgerichts beachtet werden. In dem verständlichen Bemühen, diesen Prozess revisionssicher durchzuführen, fand der Senatsvorsitzende keinen anderen Ausweg.
Und noch eines mag eine Rolle gespielt haben: Es gibt jetzt schon Klagen von Opferangehörigen, die keine Nebenkläger sind. Sie befürchten, dass für sie ebenfalls zu wenige Zuschauersitzplätze bereitstehen, vor allem dann, wenn Zschäpe-Sympathisanten sich auch auf die Zuschauertribüne begeben. Würde man dort drei Plätze den Journalisten zuschlagen, würde es dort noch enger.
Was aber bleibt: Das alles war längst bekannt, wurde mit dem Gericht mehrfach diskutiert. Lernfähig wurde das Gericht erst, als die recht freundlich formulierten, in der Sache zwar bestimmt, aber zurückhaltend vorgetragenen Hinweise kamen. Der Start hätte reibungsloser sein können.
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Kommentar: NSU-Prozess verschoben
Sendezeit: 15.04.2013 19:05
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