Das Verfassungsgericht steht vor einer wahrhaft europäischen Entscheidung (Bild: picture alliance / dpa)
Zwei Tage lang hat das Bundesverfassungsgericht über Fragen der Eurorettung verhandelt, zu denen die Richter eigentlich nichts sagen dürfen. Sie haben sich mit Primär- und Sekundärmärkten, Targetsalden und der Unterscheidung von Geld- und Fiskalpolitik beschäftigt.
Ein volkswirtschaftliches Seminar auf hohem Niveau. Doch wenn sie die Regeln und Grenzen, an denen sie die umstrittenen Kaufprogramme der Europäischen Zentralbank messen, auch für sich selbst ernst nehmen, müssen die Karlsruher Richter ab jetzt schweigen. Denn die Probleme, die sie durch ihre bohrenden Fragen herausgeschält haben, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesverfassungsgerichts.
Es sind die Europäischen Verträge, die es der EZB untersagen, notleidende Euro-Staaten mit den Mitteln der Notenbank zu stützen. Hier ist geregelt, dass die EZB nur als ein Marktteilnehmer auf den sogenannten Sekundärmärkten Staatsanleihen kaufen darf. Der Verdacht, der die Karlsruher Richter beschlichen hat, ist, dass die EZB mit ihrem umstrittenen OMT Programm einen Plan geschmiedet hat, mit dem dieses Verbot direkter Staatsfinanzierung umgangen werden soll.
Wenn das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel an der Rechtmäßigkeit der EZB-Pläne weiterhin ernst nimmt, steht es in einer für die Karlsruher Richter unangenehmen Sackgasse. Denn zuständig für Auslegung und Überprüfung des EZB-Mandats ist der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Dort müssten die Karlsruher Richter die Antwort auf die Fragen suchen, die sie gestern und heute aufgeworfen haben. Nie zuvor aber hat das Bundesverfassungsgericht diesen Schritt gewagt und sich mit einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof gewandt.
Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts werden Demokratie und die Achtung staatlicher Integrität nach wie vor nur im nationalen Raum effektiv gewährleistet. Die Vorlage einer Rechtsfrage an den Europäischen Gerichtshof, der sich in der Vergangenheit gerne als Motor der europäischen Integration verstand, könnte ais Karlsruher Sicht leicht als Unterwerfungsgeste (miss-)verstanden werden.
Es war allerdings auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Vosskuhle, der den Begriff eines "Europäischen Gerichtsverbundes" erfunden hat. Er beschreibt auf theoretischer Ebene ein Verhältnis kollegialen Nebeneinanders, das von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt ist. Tatsächlich aber ist gerade das Verhältnis zwischen den Richtern in Karlsruhe und Luxemburg immer wieder von Argwohn und offenen Sticheleien geprägt. Juristisch wäre es eine Sensation, wenn Karlsruhe jetzt erstmals eine Rechtsfrage nach Luxemburg überweist. Politisch würde das Gericht damit all diejenigen bitter enttäuschen, die sich das Bundesverfassungsgericht als letztes Bollwerk gegen eine weitere Integration Europas wünschen. Zugleich aber würde das Gericht mit einer Vorlage belegen, dass es willens ist, die Vision seines Präsidenten auch in der Praxis höchstrichterlichen Zusammenwirkens in Europa zu verwirklichen.
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Kommentar: Das Bundesverfassungsgericht und die EZB
Sendezeit: 12.06.2013 19:06
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