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13.06.2013
Die Bundestagsparteien mit Ausnahme der Linken wollen eine Dreiprozenthürde. (Bild: picture alliance / dpa / Uli Deck) Die Bundestagsparteien mit Ausnahme der Linken wollen eine Dreiprozenthürde. (Bild: picture alliance / dpa / Uli Deck)

Dreiprozentklausel für Europawahl

Fraktionen haben die Sache zu spät angepackt

Von Gudula Geuther, Hauptstadtstudio

Vor eineinhalb Jahren erst hatte das Bundesverfassungsgericht die Fünfprozenthürde für die Europawahlen verworfen, und nun versuchen es die Fraktionen wieder - mit drei Prozent. Dürfen die das? Die Antwort ist wohl: Sie können es versuchen, aber sie haben die Sache nicht gut angepackt. Nicht gut heißt vor allem: zu spät.

Vor eineinhalb Jahren waren die Emotionen hochgegangen. Politiker hatten dem Bundesverfassungsgericht vorgeworfen, das Europaparlament herabgewürdigt zu haben. Bundestagspräsident Norbert Lammert zweifelte öffentlich an der Weisheit der Entscheidungen des Gerichts und warf ihm fehlende politische Perspektive vor. Der Grad an Ärger mag auch damit zu tun gehabt haben, dass tatsächlich zwei völlig unnötige Halbsätze in dem Urteil stehen, die klingen, als nähmen die Richter die Brüsseler Abgeordneten nicht ganz ernst.

Aber in der Sache ist vieles richtig an der Entscheidung. Die besagt: Sperrklauseln verzerren den Wählerwillen und mindern Chancen kleiner Parteien. Sie dürfen deshalb nur sein, wenn sie nötig sind. Und es ist nun einmal richtig, dass es keine EU-Regierung gibt, die auf dauerhafte stabile Mehrheitsverhältnisse angewiesen ist. Richtig ist außerdem, dass die Fraktionen im Europäischen Parlament eine viel größere integrative Kraft auch für Kleinparteien bieten. Denn durch die oft ganz unterschiedlichen Akzente der nationalen Ausprägungen von Parteien muss man sich ohnehin zusammenraufen. Die Zersplitterung wirkt also gar nicht so destabilisierend wie in nationalen Parlamenten.

Dass solche Argumente bei den Parlamentariern nicht ankommen - vor allem nicht bei den Europaparlamentariern, die sich kurz nach dem Urteil von den Mitgliedstaaten Hürden wünschten - liegt vor allem an der Situation des Parlaments im europäischen Gefüge. Gerade versuchen die Abgeordneten, selbstbewusster gegenüber Rat und Kommission aufzutreten, das gelingt etwas besser als zuvor. Aber es ist ein ständiges Ringen. Und da fühlte man sich, als habe Karlsruhe - gerade das Gericht, das den Bundestag bei jeder Gelegenheit zu stärken pflegt - dem Parlament Knüppel zwischen die Beine geworfen.

Der neue Versuch der Fraktionen muss also nicht nur eigene Machtsicherung sein. Und auch wenn die Urteilsbegründung drei genauso wie fünf Prozent ausschloss, ist da doch ein Unterschied. Wie groß der gelegentlich sein kann, wird deutlich, wenn man die aktuellen Umfragewerte von FDP, Piraten und Alternative für Deutschland anschaut. Nur ändert das nichts daran, dass das Bundesverfassungsgericht wenig geneigt sein wird, den Gesetzgeber zur Wiedervorlage seiner Urteile nach eineinhalb Jahren zu motivieren.

Die Chancen des neuen Gesetzes sind offen. Aber sie wurden nicht besser dadurch, dass sich die Fraktionsunterhändler monatelang nicht einigen konnten. Mit dem Ergebnis, dass Zeitnot jetzt gleich mehrfach gegen das Gesetz spricht. Die Begründung etwa fanden Sachverständige in einer Anhörung am Montag nicht überzeugend. Ihre Vorschläge für Alternativen können aber nicht mehr berücksichtigt werden. Und nach Karlsruher Maßstäben ist auch die Zeit zu neuerlicher Prüfung im Gericht sportlich kurz - im Mai wird gewählt. Ob solcher Druck die Lust erhöht, sich selbst zu korrigieren? Man muss nicht, man kann die Dreiprozenthürde wollen. Aber richtig gelungen ist das alles nicht.