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21.05.2004

Schuld, Verstrickung, Heuchelei

Zur erneuten Diskussion um Hans Filbinger

Von Stephan Detjen

Hans Filbinger war kein Nazi-Richter vom Typ eines Roland Freissler oder Hans-Joachim Rehse. Wenn man die beiden obersten Mitglieder des Volksgerichtshofs als Prototypen jener "Furchtbaren Juristen" ansieht, die das Recht zu einem Terrorinstrument der Gewaltherrschaft umfunktionierten, dann passt das Label nicht, das Filbinger jetzt wieder angehängt wird.

Filbinger war in den letzten Jahren des zweiten Weltkrieges an Marinegerichten tätig, zuletzt in Norwegen. Der junge Jurist mag schon zuvor geahnt haben, was dort auf ihn zukommen würde. Es ist belegt, dass Filbinger vergeblich versucht hatte, sich zu U-Boot-Einheiten versetzten zu lassen und den Dienst in der Kriegsgerichtsbarkeit nur widerwillig antrat. Filbinger war kein Nazi. Er war in der christlich-bündischen Tradition verwurzelt, jenem national-konservativen Millieu, dem auch die Verschwörer des 20. Juli entstammten. Einige von ihnen hatten Filbinger - ohne dessen Wissen - in ihre Pläne für eine Machtübernahme nach einem gelungenem Putsch eingebunden.

Auch die Verschwörer des 20 Juli haben sich erst spät und insgesamt zögerlich aus ihrer zum Teil tiefen Verstrickung in den nationalsozialistischen Macht- und Kriegsapparat gelöst. Filbinger hingegen ist dies bis zum Kriegsende nicht gelungen. Es gibt Hinweise darauf, dass er seine Spielräume in der Kriegsgerichtsbarkeit nutzte, um die Aufhebung von Todesurteilen zu erreichen oder ihre Vollstreckung zu verhindern. Offenkundig aber ist zugleich, dass er an der drakonische Durchhaltejustiz der letzten Kriegstage mitwirkte, wo er glaubte, diese Spielräume nicht zu haben.

Filbinger blieb somit ein Verstrickter. Die Frage nach seiner Schuld aber ist individuell schwer fassbar. Sie muss auch das Kollektiv in den Blick nehmen, das es möglich machte, diesen Krieg nicht als bloße Tat Hitlers, sondern als einen deutschen Feldzug bis in die völlige Aussichtslosigkeit hinein fortzusetzen.

Nicht sein Handeln als Marinerichter, sondern seine spätere Unfähigkeit, den Zusammenhang zwischen Verstrickung, individueller Schuld und kollektiver Verantwortung zu erkennen, hat Filbinger 1978 das Amt des baden-württembergischen Ministerpräsidenten gekostet. Die schlichte Feststellung, dass er an einem verbrecherischen Krieg teilgenommen und damit selbstverständlich Schuld auf sich geladen hatte, hätte Filbinger und einem großen Teil seiner Generation eine wichtige Perspektive der Politik und des Dialogs mit den Nachgeborenen eröffnet. Filbinger aber hatte den wütenden Vorhaltungen der 68er und dem obsessiven Anschuldigungseifer eines Rolf Hochhut nichts als den indignierten Rückzug in eine konservative Wagenburg entgegenzusetzen.

Dass Filbinger das politische Exil auch bei den letzten Bundespräsidenten-Wahlen verließ und - einer parlamentarischen Tradition folgend - Mitglied mehrerer Bundesversammlungen war, ist mit gutem Grund nie aufgefallen. Auch in diesem Jahr nickten SPD und Bündnis-Grüne in Baden-Württemberg die Entsendung Filbingers auf einer gemeinsamen Wahlliste des Stuttgarter Landtags regungslos ab.

Die Auseinandersetzung der Demokratie mit Hans Filbinger ist längst entschieden. Was bleibt ist eine Fehde unter Greisen und eine Woge geheuchelter Empörung.


 
 

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