Es ist besser, Unrecht zu erleiden, als es zu tun. Das Zitat des römischen Politikers Cicero könnte Programm sein für die gleichnamige Monatszeitschrift. Nüchtern hat das Bundesverfassungsgericht darauf gepocht, dass die Macher des Magazins kein Unrecht begangen haben
Auf wenigen Seiten stellt das Gericht fest, dass es vielmehr die staatlichen Ermittler waren, die rechtswidrig gehandelt haben, als sie "Cicero"-Redaktion und Privatwohnung des Autors Schirra auf den Kopf stellten und kistenweise Material beschlagnahmten, das Schirra - nebenbei gesagt - bis heute nicht zurück hat. Ohne Pressefreiheit keine mündigen Bürger, ohne mündige Bürger keine Demokratie. Das ist die Rechnung, die das Bundesverfassungsgericht schon vor mehr als 40 Jahren im "Spiegel"-Urteil aufgemacht hat. Heute haben die Verfassungsrichter den Ermittlern das noch einmal vorgerechnet. Dass es den Fall "Cicero" überhaupt gegeben hat und wie die Beamten vorgegangen sind, zeigt: Es war hohe Zeit für diese Erinnerung.
Trotzdem: Das Urteil leitet keine Trendwende zugunsten der Pressefreiheit ein. In seiner Tragweite ist es bei weitem kein zweites "Spiegel"-Urteil. Die Zeiten sind andere. Heute spricht im Zusammenhang mit der Arbeit der Journalisten niemand mehr von einem Abgrund von Landesverrat - das waren die Worte Adenauers Anfang der 60er Jahre.
In den vergangenen Jahrzehnten war es der Gesetzgeber selbst, der die Pressefreiheit an Boden hat gewinnen lassen mit einer Liberalisierung des Strafrechts Ende der 70er Jahre etwa. Seitdem können Journalisten das Delikt, um das es im Fall "Cicero" ging, Geheimnisverrat, nicht mehr begehen, sondern allenfalls Beihilfe leisten. Der Geheimnisverrat ist seitdem den Trägern öffentlicher Ämter vorbehalten. Auch die Rechte von Journalisten im Ermittlungsverfahren sind in den vergangenen Jahren deutlich verbessert worden.
Mit dem "Cicero"-Urteil hat Karlsruhe der Pressefreiheit den Rücken gestärkt. Ein wenig mehr Temperament hätte der heutigen Entscheidung aber gut getan. Unter mehreren möglichen Begründungen haben sich die Verfassungsrichter für die geräuschloseste entschieden. Es war richtig, die Ermittler daran zu erinnern, dass sie bei Journalisten nicht auf die Suche nach Lecks in eigenen Reihen gehen dürfen, aber mehr als eine Erinnerung war es nicht. Neu ist der Zusatz, dass Durchsuchungen in Redaktionsräumen zulässig sein können, wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass der Geheimnisträger die Veröffentlichung gezielt lanciert. Das Geschäft der Strafverfolgungsbehörden lässt aber meistens keine Zeit für so filigrane Abgrenzungen.
Die Opposition hat Gesetzentwürfe vorgelegt, die für Journalisten wie Ermittler mehr Klarheit schaffen würden. Ein wenig mehr Rückenwind für diese Vorschläge aus Karlsruhe - und es wäre ein großer Tag für die Pressefreiheit geworden.
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