Sie sind jung, sie sind schuldig, und der Staat gibt ihnen noch eine Chance: 10, 14 und 15 Jahre sollen die drei Foltermörder von Siegburg in Haft verbringen. Der Richter hat die vergleichsweise milden Urteile damit begründet, dass er für die Täter noch einen "Hoffnungsschimmer" auf Besserung sieht.
Dieses Urteil haben die Bürger zu achten, denn es wurde von einem deutschen Gericht gesprochen. Auch wenn man persönlich durchaus geteilter Ansicht darüber sein kann, ob Männer, die einen Mithäftling mit einem Handfeger vergewaltigen, die ihn zwingen, diesen Handfeger anschließend abzulecken, die ihn Urin und Salzwasser trinken, ihre Spucke und sein Erbrochenes essen lassen, die ihn schließlich zwingen, sich selbst zu erhängen: ob diese Männer also wirklich "resozialisierbar" sind.
Das Opfer dieser Männer hat während seines zwölfstündigen, qualvollen Sterbens um Hilfe gerufen, Häftlinge in anderen Zellen alarmierten das Wachpersonal. Die Beamten erschienen in der Todeszelle und unternahmen nichts - denn die Täter versicherten ihnen, alles sei in Ordnung, die Notrufe seien bloß ein Versehen. - Sind solche Vollzugsbeamten eigentlich "resozialisierbar" - und zwar in ihrem Dienst, in der täglichen Aufsicht von jugendlichen, oft gewaltbereiten Straftätern?
Und was ist mit dem nach dem Foltermord versetzten Gefängnisleiter, dem ein Gutachter attestiert hat, es habe in seiner Anstalt ein System von Angst und Furcht geherrscht, mobbing und bossing der Gefängnisleitung gegenüber den Häftlingen sei an der Tagesordnung gewesen.
Auf diese Fragen hat der Richter heute ausdrücklich keine Antwort geben wollen. Und konnte in seiner Urteilsbegründung die Zustände in der JVA Siegburg doch nicht völlig ausklammern. Dass am Mordtag vier Häftlinge in einer für zwei Personen ausgelegten Zelle zusammengepfercht waren, habe erheblichen Stress verursacht und die Tat begünstigt. Strafrechtlich ist den Beamten in der JVA aus Sicht des Staatsanwalts nichts vorzuwerfen. Ihr Verhalten zu beurteilen, obliegt nun dem Untersuchungsausschuss im Düsseldorfer Landtag, der auch nach der politischen Verantwortung für den Foltermord fragt.
Die Opposition hat die Antwort längst parat: Die christdemokratische Justizministerin soll zurücktreten. Diese Forderung allerdings ist wohlfeil. Denn es war die rot-grüne Vorgängerregierung, die am Jugendstrafvollzug gespart, die Personal gekürzt hat und weitere Stellen streichen wollte. Und es war die neue Justizministerin, die ihr Augenmerk nach dem Amtsantritt rasch auf die Zustände in den nordrhein-westfälischen Jugendgefängnissen legte - vor Siegburg - und die - nach Siegburg - alle Hände voll zu tun hat, die Missstände, die sie vorfand, zu beseitigen.
Mehr zur Sendung:
Beiträge zum Nachhören
Kommentar
Kommentar: Regierung will Porno-Seiten löschen
Sendezeit: 09.02.2010, 19:12
Kommentar: Sanierungsplan für Opel vorgestellt
Sendezeit: 09.02.2010, 19:09
Kommentar: BVG - HartzIV-Regelsätze verfassungswidrig
Sendezeit: 09.02.2010, 19:05
dradio-Recorder
im Beta-Test: