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26.03.2009
Rollstuhl (Bild: Stock.XCHNG - Elizabeth Flores) Rollstuhl (Bild: Stock.XCHNG - Elizabeth Flores)

UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen

Von Tonia Koch, Landeskorrespondentin Saarland, Deutschlandradio

Die Bundesrepublik hat eine UN-Konvention über die Rechte von behinderten Menschen ratifiziert. Sie gilt seit heute. Endlich möchte man sagen. Denn es hat zwei Jahre gedauert, von Dezember 2006 bis Dezember 2008 bis die Konvention in Deutschland die parlamentarischen Hürden nahm.

Und die Erklärung, warum es so lange gedauert hat, warum sich die Bundesrepublik so schwer damit tat, ist recht einfach. Sie hadert mit der Philosophie dieser Konvention. Die Konvention begründet einen Anspruch behinderter Menschen auf Teilhabe, auf ein Leben mitten drin in der Gesellschaft und nicht am Rand. Dieser grundsätzliche Gedanke aber steht im Widerspruch zur deutschen Tradition. Die praktischen Erfahrungen, die Menschen mit Behinderungen hierzulande machen, sind geprägt von Etikettierung, Stigmatisierung und Aussonderung.

Beispiel Bildung. Das deutsche Bildungssystem unterteilt seine Kinder einmal in die Gruppe der Fähigen. Sie sollen es schaffen im Turbo-Gang ans Ziel zu kommen. Wer nicht mithalten kann, wird eingeordnet in die Gruppe der Mittelmäßigen. Und dann wäre da noch die Gruppe der Hilfebedürftigen, jene 400.000 Kinder in Deutschland, die aus dem allgemeinen Schulsystem herausgelöst werden. Für sie besteht nach Einschätzung von Pädagogen, Gesundheits- und Bildungspolitkern sonderpädagogischer Förderbedarf. Im allgemeinen Schulsystem ist für sie kaum Platz. Kinder, die schlecht lernen, sprachliche Probleme aufweisen oder sogenannte emotionale und soziale Entwicklungsstörungen zeigen, werden auf Sonderschulsysteme verteilt. In Deutschland teilen dieses Schicksal 85 Prozent aller Kinder mit Behinderungen. Sie sollen unter Ihresgleichen lernen und darauf vorbereitet werden, wie sie sich in die Mitte der Gesellschaft zurück kämpfen.

Andere Gesellschaften, andere Länder, kennen diesen Ansatz nicht. Warum soll ein Mensch erst ausgesondert werden, bevor er integriert werden darf? In Schweden, in Italien, wo auch immer, weiß der Lehrer, dass bis auf wenige Ausnahmen alle Kinder bei ihm verbleiben, dass er Sorge dafür tragen muss, dass seine Schützlinge nach ihren individuellen Möglichkeiten unterrichtet und gefördert werden. In Deutschland muss ein Lehrer nach Leistungsklassen differenzieren. Wer nicht ins allgemeine Raster passt, wird weggeschickt.

Die UN-Konvention erteilt diesem deutschen Erziehungsmodell eine Absage. Das Leitmotto der UN lautet: Inklusion. Inklusion, eine im deutschen wenig gebräuchliche Vokabel, leitet sich vom lateinischen inclusio, zu deutsch Einschluss ab und bedeutet: dazugehörig. Das aber war den für Bildung zuständigen Ländern nicht zuzumuten. Die englische Originalfassung wurde im deutschen unzutreffend mit dem Wort "Integration" übersetzt. Durch diesen Übersetzungstrick glauben die Kultusminister ihr System zu retten. Sie möchten UN-konform bleiben aber bitte nichts ändern. Kinder sollen sich auch weiterhin gefälligst an das vorhandene Bildungssystem anpassen und nicht umgekehrt, das Bildungssystem an die Fähigkeiten und Bedürfnisse der Kinder, auch der behinderten. Gott sei Dank wird trickreiches Handeln nicht immer belohnt. Die deutsche Übersetzung der UN-Konvention ist nicht bindend, es gilt das englische Original.


 
 

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