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03.05.2007
Nach Ablehnung eines letzten Einspruchs Mitte April droht Bakir jetzt die Strafanstalt.  (Bild: AP) Nach Ablehnung eines letzten Einspruchs Mitte April droht Bakir jetzt die Strafanstalt. (Bild: AP)

Sozialer Tod in Istanbul

Zum Tag der Pressefreiheit: Der Fall Mehmet Bakir

Von Sabine Küper-Büsch

Die Leidensgeschichte des türkischen Journalisten Mehmet Bakir begann im Sommer 2002. Er wurde bei einem Urlaubsbesuch in seiner Heimat festgenommen, angeblich als Kopf einer terroristischen Vereinigung, dann tagelang verhört, gefoltert und schließlich inhaftiert. Bis heute gilt er als ein verurteilter Gesinnungstäter, allerdings ohne die Spur einer nachgewiesenen Straftat. Er darf nicht nach Deutschland zurückkehren, wo er seit 1979 gelebt und als Journalist gearbeitet hatte. Die türkischen Behörden verschleppen seinen Haftantritt, haben ihn gleichsam zu einer Art sozialen Tod verurteilt.

Intellektuelle in der Türkei leben gefährlich, vor allem wenn sie Empfindlichkeiten wie die Armenier- oder Kurdenfrage thematisieren. Die türkische Kulturzeitschrift Güney, die in kleiner Auflage auch in Deutschland erscheint, widmet ihre Maiausgabe verfolgten Journalisten. Titelthema ist ein Nachruf auf den im Januar in Istanbul ermordeten armenischen Journalist Hrant Dink. Daneben berichtet die Zeitschrift über ihren früheren Berlin-Korrespondenten Mehmet Bakir. Der Journalist wartet in Istanbul auf seine Verhaftung. Mehmet Bakir steht am Ende eines zermürbenden fünfjährigen Rechtsstreits und fühlt sich als politisches Opfer:

Das Ganze hat mir gezeigt, dass es nicht nach dem Recht, nach der Justiz geht. Ich gehe davon aus, dass sie nicht mal gelesen haben, was in der Akte steht.

Bis 2002 lebte Mehmet Bakir in Berlin. Der Kurde wohnte seit 23 Jahren in Deutschland, war glücklich verheiratet und hatte sich nach Jahren als Fabrikarbeiter weitergebildet: als Journalist schrieb er Artikel für die engagierte Kulturzeitschrift Güney, Sie ist nach dem kurdischen Filmemacher und Cannes-Preisträger Yilmaz Güney benannt. Der neunte Juli 2002 bedeutet eine Zäsur im Leben von Mehmet Bakir. Mit seiner Festnahme im westanatolischen Izmir beginnt ein Zwangsaufenthalt in der Türkei:

Als ich in Izmir war, war ich tatsächlich im Urlaub, wie ich mehrmals betont habe. Wir wurden auf dem Weg unterwegs mit dem Auto aufgehalten. Wir haben gefragt, warum die Polizei uns angehalten hat. Haben sie gesagt wir wissen es nicht, die Zentrale weiß es. Die sagten uns nicht, warum sie uns festhalten oder überhaupt in Untersuchung nehmen wollen. Das haben wir erst bei der Anti-Terror-Polizei erfahren.

Die Polizei beschuldigte Mehmet Bakir Mitglied einer illegalen Organisation zu sein. Zwei Wochen vorher waren Flugblätter in Izmir aufgetaucht, unterzeichnet von der "Bolschewistischen Partei Nord-Kurdistans." Die Anti-Terror-Einheiten standen unter Erfolgsdruck. Sie sollten die Autoren der Flugblätter finden. Mehmet Bakir und eine Gruppe Freunde wurden am Strand des Ferienortes Kusadasi beobachtet. Junge Kurden, politisch engagiert, Linke. Das reichte für einen Verdachtsmoment aus. Die Gruppe wird verhaftet und vier Tage lang unter Misshandlungen verhört. Obwohl Mehmet Bakir seine Unschuld beteuerte und kein Geständnis unterschrieb, verbrachte er sechs Monate in Untersuchungshaft.

Am Ende sagten sie mir ganz offiziell, dass sie über mich nichts wissen, aber dachten ich hätte etwas damit zu tun. Und das war die ganze Geschichte, warum sie mich unter psychische Folter und Drohung genommen haben, weswegen ich sechs Monate im Gefängnis war.

Das trotzdem eröffnete Verfahren dauert über fünf Jahre lang in denen Mehmet Bakir die Türkei nicht verlassen darf. Der Prozess ist eine Farce, denn es existiert keine fassbare Straftat, selbst der Staatsanwalt plädiert schließlich auf Freispruch. Die "Bolschewistische Partei Nord-Kurdistan-Türkei" ist ein unbeschriebenes Blatt ohne irgendwelche gewalttätigen Aktivitäten in der Türkei. Mehmet Bakir und sechs mitangeklagten Freunden wird eine Mitgliedschaft nie nachgewiesen. Das Gericht kommt jedoch im Dezember 2006 zu dem Schluss, dass eine staatsfeindliche Gesinnung eine Gefängnisstrafe von 30 Monaten rechtfertigt. Nach Ablehnung eines letzten Einspruchs Mitte April droht nun die Strafanstalt. Momentan verschleppt jedoch die Staatsanwaltschaft die Zustellung der Aufforderung zum Haftantritt.

Die wollen vielleicht, dass wir uns abhauen, nach Deutschland oder so. Illegal. Das wir in der Lage stehen, da seht ihr, die sind abgehauen. Also doch, die sind mit der terroristischen Vereinigung zusammen. Für mich geht es darum. Wo das Unrecht ist, da muss man dagegen kämpfen. Und, ich bin da bis zum Ende.

Doch ein Ende dieser fatalen Lage ist nicht abzusehen. Mehmet Bakir lebt derzeit gefangen in der Türkei. Bevor die Haftstrafe nicht abgesessen wurde, darf er das Land nicht verlassen. Das Gericht hat offensichtlich wenig Interesse daran, dass er die Haft wirklich verbüßt, sondern zieht den Status Quo vor. Momentan arbeitet Mehmet Bakir mehr oder weniger inoffiziell in der Redaktion der Zeitschrift Güney. Kein sehr sicherer Arbeitsplatz. Obwohl Güney vor allem Kulturthemen publiziert, wurden bislang zwanzig Verfahren wegen Beleidigung des Türkentums und ähnlicher Zensurparagraphen angezettelt.


 
 

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