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10.11.2007
Journalisten fürchten, dass Telefonate mit Informanten kontrolliert werden. (Bild: Stock.XCHNG / Adriana Di) Journalisten fürchten, dass Telefonate mit Informanten kontrolliert werden. (Bild: Stock.XCHNG / Adriana Di)

Warnung vorm Überwachungsstaat

Journalisten insistieren auf ausreichenden Informantenschutz

Von Gudula Geuther

Medienvertreter protestieren gegen die Neuregelungen der Telefonüberwachung. Sie befürchten, dass der Informationsschutz ausgehöhlt und die Pressefreiheit beschnitten wird. Auch der grüne Oppositionspolitiker Jerzy Montag gibt seiner Sorge Ausdruck.

"Das ist der Donaukurier: Aus Bayern! Eine konservative Zeitung. Und ich nehme die Chefredaktion und den Verleger ausdrücklich in Schutz vor dem Vorwurf, sie seien Zündler, wenn sie unter dieser Zeitung schreiben in dieser Woche: Wir wehren uns gegen die Einschränkung von Grundrechten und der Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland, meine Damen und Herren."

Den Vorwurf des Zündelns hatte der Unionspolitiker Siegfried Kauder gegen Kritiker des neuen Rechts erhoben - mit Verweis auf die innere Sicherheit, und die Notwendigkeit des Schutzes vor Kriminalität.

Hinter dem nach hitziger Debatte im Bundestag verabschiedeten Gesetz verbergen sich zwei völlig verschiedene Dinge: Zum einen wird neu geregelt, wann und wie verdeckt ermittelt werden darf, vor allem also: Telefone abgehört werden dürfen. Zum anderen werden Telekommunikationsanbieter, Telefongesellschaften wie Internet-Provider, verpflichtet, sechs Monate lang alle Verbindungsdaten ihrer Kunden zu speichern. Keine Inhalte also, sondern: Wer ist wann mit wem und wo in Kontakt getreten.

Neben Ärzten und Rechtsanwälten, Psychotherapeuten und Hebammen hatten auch Journalisten gegen die Abhör-Regeln protestiert. Denn anders als Seelsorger, Strafverteidiger und auch Abgeordnete genießen sie keinen absoluten Schutz davor, dass der Staat mithört, wenn gegen einen Gesprächspartner ermittelt wird. Das allerdings, so betonte Siegfried Kauder, ist nichts Neues und nach seiner Ansicht nötig, etwa bei der Suche nach Terroristen.

"Und diesen Zustand wollen wir auch beibehalten. Das Bundesverfassungsgericht hat bestätigt, dass Drittbetroffene in solchen gravierenden Fällen abgehört werden dürfen, dass Verbindungsdaten erhoben werden dürfen, und das soll auch so weiterhin bleiben. Aber: Natürlich soll es einen Schutz auch von nicht privilegierten Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten, Anwälten und Journalisten geben."

Dieser Schutz sieht so aus, dass nicht nur - wie bei Maßnahmen gegen andere Bürger - ein Ermittlungsrichter prüft, ob das Mithören, ob das Erheben von Verbindungsdaten überhaupt verhältnismäßig ist, sondern er noch einmal eigens die Pressefreiheit abwägt gegen das Interesse an der Strafverfolgung.

Demnach darf ein Journalist nur abgehört werden, wenn sein Gesprächspartner erhebliche Straftaten begangen haben könnte. Ein Terrorismusverdacht muss also nicht vorliegen, um einem Journalisten beim Telefonieren zuzuhören, eine Bagatelltat reicht aber nicht aus.

Berufsvertretern genügt das jedoch nicht. Hendrik Zörner vom Deutschen Journalistenverband etwa fordert, Gespräche mit Journalisten dürften nur belauscht werden, wenn gegen diese selbst ermittelt werde.

"Das ist ein Vertrauensverhältnis zwischen Journalist und Informant. Und dieses Vertrauensverhältnis ist natürlich sensibel. Und dann, wenn Informanten aus purer Angst sich nicht mehr an Journalisten wenden, versiegen wichtige Quellen. Quellen, auf die der kritische Journalismus unbedingt angewiesen ist."

Dem werde Rechnung getragen, sagt dagegen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries: Dadurch, dass der Richter die Pressefreiheit eigens berücksichtigen müsse, habe man den Informantenschutz gestärkt. Was nur insofern stimmt, als diese Abwägung nun erstmals im Gesetz steht. Nötig war sie nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts schon zuvor.

Die Proteste der vergangenen Wochen führten aber in zwei Punkten zum Erfolg: Sogenannte Zufallsfunde dürfen nicht verwertet werden. Informationen also, die die Ermittler sozusagen nebenbei bekommen, während sie aus einem anderen Grund lauschen. Und das auch dann nicht, wenn gegen den Journalisten der Verdacht besteht, dass er selbst an der Straftat beteiligt war.

Das ist vor allem wichtig, weil in der Vergangenheit immer wieder verdeckte Ermittlungen mit der Begründung vorgenommen wurden, ein Journalist habe sich der Beteiligung am Geheimnisverrat schuldig gemacht. Mit dem Ziel, auf diese Weise undichte Stellen in Behörden ausfindig zu machen. Hier geht nun der Schutz für Journalisten noch einen Schritt weiter. Klaus-Uwe Benneter, SPD:

"Und auch wenn in der Praxis es bisher üblich war, die Verstrickung über den sogenannten Geheimnisverrats-Paragrafen herzustellen, haben wir auch jetzt klargestellt, dass wenn es um Geheimnisverrat geht, es keine solche Verstrickung von Journalisten gibt."

In diesem Punkt wollten Grüne und FDP in eigenen Gesetzentwürfen weitergehen. Dass allgemein für Ermittlungen gegen Journalisten wegen Beteiligung am Geheimnisverrat hohe Hürden bestehen, hatte auch schon das Bundesverfassungsgericht festgestellt.


 
 

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