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10.11.2012
Fahndungsfotos der Mitglieder der mutmaßlichen NSU-Gruppe: Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (v.l.). (Bild: picture alliance / dpa /Frank Doebert) Fahndungsfotos der Mitglieder der mutmaßlichen NSU-Gruppe: Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos (v.l.). (Bild: picture alliance / dpa /Frank Doebert)

Eine Anklage als Signal

Bundesanwaltschaft klagt Beate Zschäpe als NSU-Mittäterin an

Von Heribert Prantl, "Süddeutsche Zeitung"

Die Anklage begnügt sich nicht damit, Beate Zschäpe, die mutmaßliche Terroristin und einzig Überlebende des braunen Trios, wegen bloßer Beihilfe zum Mord anzuklagen. Das wäre ganz leicht, das wäre ganz einfach, das wäre billig gewesen. Ein solcher Strafprozess, eine Beweisaufnahme darüber, hätte gar keine Schwierigkeiten gemacht. Da hätte sich die Anklagebehörde überhaupt nicht anstrengen müssen, die Beweise dafür sind offenkundig.

Beate Zschäpe wird aber nicht als bloße Gehilfin ihrer beiden braunen Freunde, sondern als Mittäterin angeklagt: Mittäterin an zehn Morden, Mittäterin an 15 Raubüberfällen. Das ist eine durchaus couragierte Anklage, weil Beate Zschäpe nach bisherigen Erkenntnissen bei den Morden und bei den Raubüberfällen nicht persönlich dabei, weil sie nicht selbst an den Tatorten gewesen ist. Aber sie hatte, so die Anklage, Organisationsmacht: Sie hat gefälschte Papiere besorgt und das Tatfahrzeug, sie hat die Beute aus den Banküberfällen verwaltet und den Rückzugsraum Wohnung organisiert.

Es steht noch lange nicht fest, dass Beate Zschäpe wirklich als Täterin, als Mörderin verurteilt werden kann. Es ist aber gut, dass die Bundesanwaltschaft mit der Anklage wegen Mordes und nicht nur wegen Beihilfe zum Mord ein gewisses Risiko einging. Das ist sie den Opfern, das ist sie dem verstörten eingewanderten Teil der deutschen Bevölkerung schuldig; die Anklage wegen Mordes zeigt, wie ernst die Bundesanwaltschaft die ungeheure Verunsicherung nimmt, die von den Mordtaten ausgegangen ist. Diese Ernsthaftigkeit vermisst man bei den anderen Staatsgewalten.

Gewiss: Die Verteidiger der Beate Zschäpe werden sagen, dass ihre Mandantin quasi anstelle ihrer beiden Freunde angeklagt wird, die sich selbst gerichtet haben. Die Verteidiger werden sagen, dass die Anklage nun der einzigen Überlebenden des Trios die Gesamtschuld auflasten will. Aber es ist so: Jeder Mittäter, wenn er denn wirklich Mittäter ist, hat die Gesamtschuld der Verbrechen zu tragen, in all ihren furchtbaren Einzelheiten.

Die Aufdeckung der zehn Neonazimorde ist nun gut zwölf Monate her. Erstaunlich schnell sind Politik und Sicherheitsbehörden wieder zum Alltag übergegangen. Das Entsetzen über die Verbrechen der NSU hat sich gelegt. Die Aufregung ist abgeflaut, der Ruf nach Konsequenzen nur noch leise. Der Bundesinnenminister treibt ein paar Personalspiele; das war es dann. Manchmal gab und gibt es makabre Nachrichten aus den Untersuchungsausschüssen über das unsägliche Versagen der Sicherheitsbehörden; deren Vertreter reden das schön. Manchmal gab und gibt es kleine öffentliche Aufwallungen, wenn bekannt wird, dass einschlägige Akten vom Verfassungsschutz vernichtet wurden. Und manchmal erinnert man sich dann an die Erregung, die das ganze Gemeinwesen zurzeit der RAF-Morde erfasste, und man wundert sich über die allgemeine Gelassenheit von heute. Vielleicht, hoffentlich schreckt die akribische Anklage nun aus dieser merkwürdigen Gelassenheit auf.

Der alltägliche gewalttätige Rassismus in Deutschland ist kein großes Thema geworden. Bürger, die sich Neonazis entgegenstellen, erhalten nach wie vor nur wenig Hilfe. Wenn Neonazis diesen couragierten Leuten zur Einschüchterung das Auto demolieren, wird das von der Polizei wie eine ganz normale Sachbeschädigung behandelt. Die Morde der NSU haben keine neue Sensibilität der Behörden ausgelöst. Es gibt keine Anweisungen, gegen braune Gewalt mit aller Energie vorzugehen. Es gibt keine neuen Prioritäten in der Politik der inneren Sicherheit. Es gibt keine Indizien für neue Verve, für neue Tatkraft, für neue Courage im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Man tut so, als seien die NSU-Morde das eine - und die alltäglichen Gewalttätigkeiten gegen Ausländer etwas ganz anderes.

Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die beiden Rechtsterroristen, sind tot, sie haben sich umgebracht. Beate Zschäpe, die Dritte im braunen Bunde, ist nun angeklagt worden. Der herrschenden Politik genügt das offenbar. Aber es genügt nicht. Sicherheitsbehörden und Politik haben so viel falsch gemacht in den vergangenen 20 Jahren. Beate Zschäpe ist angeklagt. Bei Polizei und Politik ist es Zeit für tätige Bewährung.


 
 

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