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20.04.2013
Hier residiert das Oberlandesgericht München. (Bild: picture alliance / dpa - Peter Kneffel) Hier residiert das Oberlandesgericht München. (Bild: picture alliance / dpa - Peter Kneffel)

Nicht das große Los

Neues Akkreditierungsverfahren im NSU-Prozess

Von Ayca Tolun, WDR

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. So der naheliegende Gedanke, als das Gericht verkündet, der NSU-Prozess werde auf den 6. Mai verschoben. Endlich ein Ende der "Chaostage in München"! Das ist genügend Zeit für das Oberlandesgericht München, von nun an alles richtig zu machen. Soll heißen: eine vernünftige Platzvergabe an die Presse, weg von der zur Schau gestellten hochnäsigen Attitüde, den NSU-Prozess vor allem juristisch sauber durchziehen zu wollen. Endlich Fingerspitzengefühl für die Belange aller Beteiligten - ob Angehörige der Opfer, Presse oder Zuschauer. Könnte man meinen.

Doch die Entscheidung des Gerichts ist für die Angehörigen der Opfer "ein Schlag ins Gesicht". So hat es Gamze Kubasik, Tochter des NSU-Opfers aus Dortmund Enver Kubasik beschrieben. Und recht hat sie! Dabei hatte das Bundesverfassungsgericht einen einfachen Weg aufgezeigt, um den Konflikt schnell und leise aufzulösen. Womöglich sogar nicht zuletzt um dem Oberlandesgericht München weitere Anfeindungen zu ersparen. Mindestens drei zusätzliche Plätze für die ausländischen Medien sollten es sein. Eine Zusatzbestuhlung hätte gereicht und man hätte am vergangenen Mittwoch anfangen können, im Beisein aller Angehörigen der Opfer.

Das Oberlandesgericht München hat sich anders entschieden. Inzwischen weiß man: Nicht alle Angehörigen der Opfer können am 6. Mai, dem neuen Termin, anwesend sein. Der Urlaub reicht nicht, die Heimreise in die Türkei lässt sich nicht verschieben und für manche wird die Anspannung einfach zu groß. Jetzt noch mal zwei Wochen warten, auf ein
Gerichtsverfahren, von dem man inzwischen weiß, dass so ziemlich alle Beteiligten eigene Interessen verfolgen.

Die Medien wollen so zahlreich wie möglich dabei sein. Das Gericht ist hauptsächlich daran interessiert, ein revisionsfestes Urteil zu fällen. Beate Zschäpe wird nicht reden und ihre Verteidigung, sie wird zusehen, dass, das Gericht ihrer Mandantin keine Beteiligung an den Morden nachweisen kann. Die Angehörigen der Opfer und all jene, die keine kühlen Juristen sind, sie aber erwarten jetzt endlich Aufklärung. Sie wollen wissen, wie es sein konnte, dass eine rechtsradikale Mörderbande zehn Jahre lang unentdeckt eine Hinrichtung nach der anderen vollstrecken konnte.

Wie es möglich war, dass die Opfer und ihre Angehörigen fast ein Jahrzehnt lang als verdächtig galten, dass die Morde als Abrechnung unter Türken eingestuft wurden - dazu noch mit der unseligen Bezeichnung "Döner-Morde". Und seit den Behörden eine Panne nach der anderen nachgewiesen wurde, wollen sie erst recht wissen, ob offizielle Stellen in diese große Katastrophe verstrickt sind. Doch nicht nur die Angehörigen der Opfer, sondern wir alle haben in den letzten Wochen lernen müssen: Bei diesem Prozess geht es gar nicht um die Opfer, auch nicht um die Angehörigen. Am Ende geht es womöglich nicht mal um die Aufklärung der Katastrophe.

Es ist ein Strafprozess, bei dem es vor allem darum geht, ein juristisch sauberes Verfahren abzuwickeln, in dem, wenn möglich, die Schuldfrage geklärt wird und in dem vor allem Rechte der Angeklagten gewahrt bleiben. So wie sich es für den deutschen Rechtsstaat gehört! Auch bei der Auseinandersetzung um die Presseplätze ging es letztendlich nur darum. Das ist gut für den Rechtsstaat, bleibt aber unbefriedigend, für die Öffentlichkeit.


 
 

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Nicht das große Los: Neues Akkreditierungsverfahren im NSU-Prozess

Sendezeit: 20.04.2013 13:21

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