Vorladung nach Karlsruhe: Die Europäische Zentralbank in Frankfurt (Bild: picture alliance / dpa / Michael Probst)
Karlsruhe darf und soll von der EZB fordern, dass sie sich nicht finanzpolitisch von europäischen Regierungen vereinnahmen lässt. Aber es sollte in seinem Urteil die Eigengesetzlichkeit der EZB in einem schwierigen geldpolitischen Umfeld achten, meint Klemens Kindermann.
In Goethes "Faust II" unterhält sich Mephisto, in der Verkleidung eines Narren, mit dem Kaiser, zeigt sich verständig für dessen Geldsorgen und erhält schließlich vom Monarchen die Aufforderung: "ich habe satt das ewige Wie und Wenn / es fehlt an Geld, nun gut, so schaff' es denn".
In dieser literarischen Geldschöpfungsszene ist bereits enthalten, was auch den Nukleus der zweitägigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht ausmachte: Inwiefern ist die Europäische Zentralbank berechtigt, die Geldmenge über Staatsanleihenkäufe beliebig zu vermehren? Vor allem: Ist die Notenbank - zumindest graduell - ein Instrument, das politischen Vorgaben folgt und Geld, fehlt es denn, ganz einfach schafft?
Zunächst einmal: Dass das Gericht die Zentralbank überhaupt vorgeladen hat, ist richtig. Denn im Gegensatz zu jedem mittelständischen Unternehmen, wo Inhaber nach dem Rechten sehen, im Gegensatz zu jedem Konzern mit Aufsichtsrat und Controlling, agiert die Zentralbank ungebunden. Sie ist unabhängig, der Preisstabilität verpflichtet und damit nur den Bürgern der Eurozone. Dass das Verfassungsgericht, nun zumindest im Ansatz als Anwalt dieser Bürger auftritt, ist nicht zu kritisieren.
Jedoch: Auf weite Strecken offenbarte die Verhandlung, dass hier zwei Welten aufeinandertrafen. Die der juristischen und ordnungspolitischen Absicherung gegen die einer ökonomischen Nutzenabwägung: Während die einen fragen, ob nicht letztlich europäische Richter für die EZB zuständig sind oder ob die Wirtschaftspolitik einzelner Euro-Staaten durch die Zentralbank unerlaubterweise berührt wird, sind das für die in der Eurokrise hart geforderten Zentralbanker nicht gerade die drängendsten Probleme. Und das ist verständlich. Denn anders als noch zu D-Mark-Zeiten agieren Notenbanken heute in einem viel komplexeren Umfeld.
Das globalisierte Finanzdorf mit Geldströmen, die im Takt des Hochfrequenzhandels die Erde umrunden, pocht auf schnelle Reaktion und massives Auftreten. Agiert wird mit Optionen und Spekulationen, auch mit Drohungen. Wer das nicht begriffen hat, hat die Lehman-Krise nicht verstanden. Und auch die Euro-Krise nicht: Denn die Wetten gegen den Euro, die die Lage der notleidenden Länder der Währungsunion im letzten Jahr so verschärft haben, wurden erst durch die finanzmarktpsychologisch höchst bedeutsame Zusicherung des EZB-Präsidenten Draghi beendet, sich diesen Spekulationen mit unbegrenzten Mitteln entgegenzustellen. Man solle ihm glauben, dass es ausreichen werde, sagte Draghi. Das ist Drohung und Psychologie in geronnener Form.
Das Bundesverfassungsgericht täte schlecht daran, der Zentralbank diese Freiheit und Eindeutigkeit zu nehmen. Etwa durch strikte Auflagen über die Modalitäten von Anleihe-Käufen. Für die Märkte muss die Zentralbank ein Stück weit unberechenbar bleiben. Diese Gratwanderung zwischen eindeutiger Ansage und im Ungefähren bleibender Option macht Notenbanken groß. Es hat Präsidenten der US-Notenbank Fed gegeben, die darin meisterlich waren. Und die EZB steckt - verglichen mit dieser Zentralbank - noch in den Kinderschuhen.
Zweck des Wirkungserhalts der EZB ist letztlich die Sicherung und Stabilisierung des Finanzsystems Die Verfassungsrichter in Karlsruhe dürfen die EZB an das Tabu erinnern, direkt Staaten zu finanzieren. Sie dürfen und sollen fordern, dass sich die EZB nicht finanzpolitisch von europäischen Regierungen vereinnahmen lässt. Aber sie sollten in ihrem Urteil die Eigengesetzlichkeit der EZB in einem schwierigen geldpolitischen Umfeld achten. Draghis Ankündigung, notfalls unbegrenzt Staatsanleihen zu kaufen, hat letztlich Stagnation und noch größere soziale Spannungen in der Eurozone verhindert. Die Finanzmärkte, frei nach Goethes Faust, die "Geister, würdig, tief zu schauen", sie fassten "zum Grenzenlosen grenzenlos Vertrauen".