Horst Köhler ist - wie seine Vorgänger - ein politischer Präsident. Auch er scheut sich nicht vor harten Eingriffen in die Tagespolitik, auch er versteht sein Amt nicht als rein repräsentativen Posten. An ihm scheiterte vor zwei Jahren Schröders handstreichartiger Versuch, den Tag der deutschen Einheit generell auf einen Sonntag zu legen und damit einen Feiertag zu streichen.
An die Adresse der Großen Koalition richtete sich schon häufiger Köhlers Mahnung, nicht nachzulassen im Reformeifer, auch diese Einmischung trug ihm Kritik ein.
In dieser Woche verweigerte der Bundespräsident seine Unterschrift unter das Gesetz zur Neuregelung der Flugsicherung. Damit düpierte der Mann im Schloss Bellevue gleich drei Verfassungsorgane: Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat, sie alle hatten das Gesetz ohne Einwände verabschiedet, das Veto Köhlers war eine schallende Ohrfeige.
Um zum härtesten Mittel seiner Prüfungskompetenz zu greifen, muss der Bundespräsident sich seiner Sache ganz sicher sein. Zweifel an einem Verfassungsverstoß durch das Gesetz reichen da nicht aus, die Verfassungswidrigkeit muss evident, sie muss offensichtlich sein. Hätte Köhler lediglich Bedenken gehabt, er hätte sich so verhalten müssen wie beim Luftsicherheitsgesetz oder wie sein Amtsvorgänger Rau beim Zuwanderungsgesetz: Unterschrift unter das Gesetz, Einwände zu Protokoll, Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht.
Nun aber hat sich Köhler selbst zur letzten Instanz gemacht, ein seltener Fall, nur sechs Mal war dies bis dahin vorgekommen in der Geschichte der Bundesrepublik, zuletzt 1991 durch Bundespräsident Richard von Weizsäcker. Auch damals ging es um die Fluglotsen. Sie sollten mehr Gehalt bekommen, deshalb wurde schließlich aus der Behörde eine GmbH. Weizsäckers Nein bewirkte damals, dass Flugsicherung eine hoheitliche, quasi polizeiliche Aufgabe des Staates blieb, denn das Unternehmen Deutsche Flugsicherung ist vollständig im Besitz des Bundes.
Noch, denn genau dies sollte sich ändern. Private Investoren sollten die Mehrheit übernehmen, dem Bund eine Sperrminorität verbleiben. Zu Recht hatte der Bundespräsident erkannt, dass dies nicht den staatlichen Einfluss auf das operative Geschäft der Flugsicherung gewährleistet, wie es das Grundgesetz verlangt. Darauf hätten auch die Verfassungsjuristen von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat kommen können und kommen müssen.
Natürlich könnte der Bund auf die hoheitliche Aufgabe Flugsicherung verzichten, aber nicht durch die Hintertür, sondern durch eine Grundgesetzänderung. Deren Sinn darf man bezweifeln: Fluggesellschaften, die sich als private Investoren anbieten, sollten nicht auch in der Luftaufsicht tätig sein. Die Autobahnpolizei wird auch nicht an die Spediteure vergeben. Nun muss sich die Politik etwas Neues einfallen lassen.
Im Kern geht es um die Frage, ob einer Privatisierung staatlicher Aufgaben nicht Grenzen gesetzt sind und Grenzen gesetzt werden sollten. Längst geht es nicht mehr um die Organisationsform der Flugaufsicht, sondern darum, dass der Staat sich aus der Verantwortung für die Sicherheit seiner Bürger entziehen will. Mag die Freiheit über den Wolken auch grenzenlos sein, es gibt Bereiche, deren Ausverkauf sich der Staat nicht leisten sollte - auch dann nicht, wenn etwas Geld die klamme Kasse füllt.
Leider waren die ersten Reaktionen von Union und SPD eher von Trotz und weniger von Einsicht geprägt, lieber will man das Grundgesetz den Wünschen anpassen. Offenbar erliegt man der großkoalitionären Versuchung, von der seltenen Chance einer verfassungsändernden Mehrheit auch Gebrauch zu machen. Bleibt zu hoffen, dass bei längerem Nachdenken die Vernunft sich durchsetzt - dank Köhlers Einspruch. Einmal mehr hat sich gezeigt: Machtlos sind Bundespräsidenten nicht.
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