Deutsche Landwirte erwarten von der geplanten EU-Bodenrahmenrichtlinie einen unnötigen und übermäßigen bürokratischen Aufwand - ohne entsprechenden Nutzen. Ganz anderer Meinung ist das Zentrum für Umweltforschung der Universität Münster: Die eher stiefmütterliche Behandlung des Themas Boden müsse endlich ein Ende haben.
"Der Boden ist einfach ein Bindeglied zwischen vielen Sphären, also der Geosphäre und der Atmosphäre. Und ist ein Medium, das vom Menschen besonders stark beansprucht und vereinnahmt wird, in gewisser Weise."
Professor Manfred Lange vom Zentrum für Umweltforschung der Universität Münster mahnt deshalb in Europa ein bewussteres Umgehen mit dem Boden an. Denn Boden ist nicht nur Lebens- und Siedlungsraum. Der Boden dient auch der Nahrungsmittelerzeugung, und der Existenz von Tieren und Pflanzen. Der Verlust von Boden ist deshalb immer eine Beeinträchtigung der Natur und damit der Lebensgrundlagen des Menschen.
Neben der Versiegelung von täglich 100 Hektar Boden pro Tag allein in Deutschland, ist die Bodenerosion der größte Negativfaktor. In Europa geht immerhin auf 26 Millionen Hektar täglich Boden durch Wassererosion verloren.
Das ist einer der Gründe, warum die Europäische Union im Rahmen ihres 6. Umweltaktionsprogramms die Notwendigkeit erkannt hat, den Boden gesondert zu schützen. 2002 wurde deshalb ein sehr weit reichender Zielkatalog formuliert, der sich ausdrücklich auf die Weltumweltkonferenz von Rio 1992 beruft. Denn 16 Prozent der Böden in den alten EU-Ländern sind bedroht. In den neuen Ländern der EU, wie Tschechien, Ungarn oder Polen sind es sogar 35 Prozent.
Altlasten, aktuelle Schadstoffeinträge, Bodenversiegelung, Erosion, Belastungen durch die Landwirtschaft, Verlust organischer Substanz - das alles sind Probleme, die die EU mit einer Bodenstrategie insgesamt bewältigen will. Voraussetzung ist aber, dass man zu einer Einigung kommen kann, betont Professor Wilhelm König vom nordrhein-westfälischen Umweltministerium.
"Die Standards des deutschen Bodenschutzrechts, und des niederländischen und des britischen, sind durchweg ähnlich und vergleichbar. Andere Länder sind hier doch noch sehr viel weiter zurück, bauen solche Regelungen erst auf. Und dritte, insbesondere die neuen Mitgliedsstaaten und Mittelmeeranrainer sind noch sehr viel weiter zurück im Bodenschutz, und interessieren sich nur sehr wenig für das Thema."
Auch Irland stünde angesichts einer harmonisierten EU-Bodenstrategie noch vor erheblichen Problemen. Wilhelm König:
"In Irland gab es in der Vergangenheit einen großen Fall von Bodenbelastungen auf einer ehemaligen Deponie, auf der Gebäude errichtet worden sind. Menschen, die dort wohnen, ihre Gärten haben, erkennen jetzt, dass sie auf einer Deponie leben. Das ist ein Thema, was dort im letzten Jahr zu großen Schlagzeilen geführt hat. Eigentlich eine Problematik, die in Deutschland vor 20, 30 Jahren ähnlich war. Aber das zeigt, dass wir hier doch erheblich voraus sind."
Das scheint auch die EU-Kommission erkannt zu haben, denn die endgültige Vorlage der Bodenstrategie, die ursprünglich für November 2005 geplant war, ist immer wieder vertagt worden. Risikostandorte will man zwar benennen, doch Anforderungen zur Begrenzung schädlicher Stoffeinträge soll es nicht geben.
Auch wie Böden bewertet werden, will man nicht festlegen. Und das große Problem der Bodenversiegelung soll so allgemein gefasst werden, dass man mit nationalen Vorgaben auf unterem Niveau nicht kollidiert. Das, so Wilhelm König, betreffe auch den Plan einer Bodenrahmenrichtlinie nach dem Muster der Wasserrahmenrichtlinie.
"Es gibt eben Unsicherheiten, weil die Abstimmung bisher noch zu keinem Ergebnis führen konnte. Man hat dann versucht, solche streitigen Themen auszuklammern. Aber das Ausklammern geht nur begrenzt. Es muss eine gewisse Substanz für eine Richtlinie bleiben. Ich wünsche mir jedenfalls, dass ein erster Schritt jetzt gemacht würde."
Auch deshalb, weil ein Minimalkonsens Konsequenzen für das weit reichende Bodenschutzgesetz in Deutschland haben könnte.
"Da heute sehr viel über die Eins-zu-Eins-Umsetzung von EU-Richtlinien gesprochen wird, könnte die Gefahr bestehen, dass, wenn schwächere EU-Richtlinien kommen, wir möglicherweise das nationale Recht zurückentwickeln müssten."
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