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21.01.2009
Radioaktivitätswarnschild (Bild: Stock.XCHNG) Radioaktivitätswarnschild (Bild: Stock.XCHNG)

Bundestag berät 10. Atomgesetznovelle

Asse-II-Problematik auch auf der Agenda

Von Philip Banse

Im Bundestag wird heute die Novelle des Atomgesetzes debattiert. Ein Punkt dabei ist die Zukunft des Atommülls in der Schachtanlage Asse II. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat nach Bekanntwerden des Austretens radioaktiver Salzlauge den Betrieb des Lagers am 1. Januar übernommen. Damit einher geht die Novellierung des Atomgesetzes - aber nicht allein deswegen, Philipp Banse?

Nein, das Atomgesetz sollte schon länger geändert werden, um Atomanlagen besser vor Terroranschlägen zu schützen. So wird es nach der Änderung des Atomgesetzes möglich sein, alle, die Atomanlagen planen, bauen und betreiben gründlicher zu überprüfen, zu durchleuchten. Der Komplex Asse II ist erst nach den jüngsten Problemen im Endlager ins Gesetz gerutscht. Mit den geplanten Änderungen des Atomgesetzes werden jetzt zentrale Forderungen von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen vor Ort erfüllt, sagt Thorben Becker, Energie-Experte beim Bund für Umwelt und Naturschutz:

"Gut finden wir, dass jetzt endlich das Bundesamt für Strahlenschutz für die Asse zuständig ist und damit endlich auch eine kompetente Behörde dieses Problem Endlager zu bearbeiten hat. Und gut finden wir auch, dass die Stilllegung nach Atomgesetz zu erfolgen hat. Das heißt, jetzt muss ein Planfeststellungsverfahren nach Atomgesetz für die Asse erfolgen und das ist gut so."

Wenn das Gesetz erwartungsgemäß geändert wird, wird Asse II also stillgelegt und zwar nach Atomrecht, nicht nach Bergrecht. Das ist vor allem aus einem Grund wichtig, sagt Thorben Becker, Energieexperte beim BUND: Asse II wird stillgelegt und zwar nach den Regeln eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens. Das würde vor allem bedeuten: Öffentlichkeit und Umweltverbände werden in die Stilllegung eingebunden, so Becker:

"Das wird werden ein geordnetes, rechtstaatliches Verfahren bekommen mit einer umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligung, was sehr wichtig ist. Denn das ist ein ganz entscheidender Punkt, wenn man bedenkt, wie viel Vertrauen schon verspielt worden ist."

So ganz zufrieden sind Umweltschützer mit dem neuen Atomgesetz dennoch nicht. Ihnen geht es um die Frage: Werden auch wirklich alle Optionen geprüft, wie das lecke Lager stillgelegt werden kann? Konkret: Wir auch ernsthaft geprüft, ob Asse II komplett geräumt, sprich der ganze Atommüll rausgeholt werden muss? Das ist eine heikle Frage, weil völlig unklar ist, wo der Müll dann lagern soll. Eigentlich schreibt das Atomrecht vor, dass alle Optionen der Stilllegung geprüft werden.

"Das ist zu hoffen. Aber da streiten sich die Juristen und immer wenn sich Juristen streiten, denken wir, ist es die beste Option das einfach vorher klar zu stellen."

Sprich: Ins neue Atomgesetz soll explizit reingeschrieben werden, dass auch eine Kompletträumung von Asse II geprüft wird. Nicht nötig, entgegnet Christoph Pries. Pries sitzt für die SPD-Fraktion im Umweltausschuss, der das Gesetz nach der heutigen ersten Lesung noch ändern könnte - aber nicht ändern wird. Denn das Gesetz schreibe bereits vor, dass auch die Kompletträumung von Asse II geprüft werden muss, so der SPD-Abgeordnete Pries:

"Das steht im Gesetz drin durch das entsprechende Planfeststellungsverfahren. Ich habe mich diesbezüglich noch einmal mit dem Bundesumweltministerium in Verbindung gesetzt und explizit die Antwort erhalten, dass es eben ein offenes Verfahren ist, dass dort nichts vorweg genommen wird. Wenn die Prüfung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ergibt, so die Auskunft, dass es die beste Option ist, die Abfälle wieder aus dem Bergwerk rauszuholen, dann wird das auch so kommen."

Das bestätigt der Sprecher von Sigmar Gabriel, auch Minister für Reaktorsicherheit. Denn das neue Gesetz spreche bewusst nicht von "Schließung" der Asse, sondern von "Stilllegung":

"Der Begriff der Stilllegung ist ein atomrechtlicher Begriff und der ist weiter gefasst und er ermöglichst auch Maßnahmen, die über eine Schließung hinausgehen - etwa eine Rückholung der Abfälle. Diese Formulierung stellt sicher, dass ein ergebnisoffener Optionen-Vergleich durchgeführt werden kann. Das heißt, die Forderung, hier alle Möglichkeiten zu prüfen und ergebnisoffen vorzugehen, wird mit der Anwendung des Atomgesetzes erfüllt."

Jetzt müsse geprüft werden, ob es zum einen nötig ist, den gesamten Atommüll aus der Asse II herauszuholen und ob es zum anderen auch möglich ist. Denn in das Atommülllager dringt Lauge ein, viele Decken sind extrem einsturzgefährdet.


 
 

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