Im Internet lauern gerade für Nutzer, die nur gelegentlich den Computer benutzen, viele Gefahren. Ein besonderes Ärgernis sind zurzeit die sogenannten Internet-Abofallen.
Für Doris Appel aus Frankfurt gehört das Internet inzwischen längst zum Alltag. Als sie im vergangenen Sommer mit dem Auto eine Freundin in Unterfranken besuchen wollte, war es deshalb ganz logisch, mit dem Internet die Strecke zu planen. Wahrscheinlich über eine Suchmaschine sei sie deshalb auf der Seite des "Direkt-Routenplaners" gelandet, erzählt Frau Appel:
"Ich erinnere mich daran, dass ein Adressfenster kam, dort musste ich meine Adresse eintragen. Und habe dann nicht mehr weiter runtergescrollt, um mir irgendwelche Texte anzugucken. Es ging mir allein um diesen Weg von Frankfurt nach Großheubach."
Ohne es zu wissen, tappte Frau Appel so in eine Internet-Abofalle. Denn ganz unten in der Fußzeile der Seite versteckt sich ein kleiner Block mit Kleingedrucktem, erklärt Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen:
"Da stehen in einem sechszeiligen Text etliche Informationen, die mich eigentlich alle erwartungsgemäß wahrscheinlich nicht interessieren werden, weil ich ja davon ausgehe, dass das Ganze kostenlos ist. Und da steht dann in der letzten Zeile, dass mich das Ganze 59,95 Euro inklusive gesetzliche Mehrwertsteuer kosten soll."
Das Ganze als angebliches Abonnement für zwölf Monate. Im Internet sind solche Angebote inzwischen an der Tagesordnung. Egal ob Rezeptdatenbank, Gedichte oder vermeintlich kostenlose Softwaredownloads: Regelmäßig verstecken sich im Kleingedruckten solcher Angebote Kostenfallen, warnt Verbraucherschützerin Wagner:
"Es gibt Urteile, die sagen: Die Preise sind versteckt in den Fällen, die sind im Fließtext versteckt. Ich muss nicht damit rechnen als Verbraucher. Ich werde nicht hinreichend darauf hingewiesen, wenn das in einem Sternchentext steht."
Allerdings ist die Rechtslage nicht eindeutig, und einige Gerichte haben auch schon den Betreibern solcher Webseiten recht gegeben. Verbraucher sollten deshalb genau hinschauen, wenn sie auf vermeintlich kostenlose Angebote stoßen.
"Alle Alarmglocken sollten immer angehen, wenn ich für ein vermeintlich kostenloses Angebot im Internet auf einmal meine persönlichen Daten hinterlegen soll."
In so einem Fall sollte man die gesamte Internetseite anschauen und bis zur Fußzeile herunterblättern - oder sich eine andere Internetseite suchen, denn viele Angebote sind tatsächlich gratis. Auch in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollte man einen Blick werfen, da einige Anbieter sogar hier Abo-Kosten verstecken.
Wer in eine solche Falle getappt ist, bekommt meist nach wenigen Tagen eine E-Mail vom Anbieter mit dem Hinweis, das Widerrufsrecht sei abgelaufen, und damit nun der volle Abopreis fällig. Einfach bezahlen sollten Verbraucher so eine Rechnung aber auf keinen Fall. Besser ist es, ein kurzes Anschreiben an den Betreiber der Webseite zu schicken, rät Verbraucherschützerin Wagner.
"Zu sagen, dass man keine Kostenpflicht vereinbart, weil man es nicht gesehen hat, weil es auf der Seite nicht stand. Und dann das Ganze hilfsweise widerrufen. Es besteht auch oft die Möglichkeit, das Ganze wegen arglistiger Täuschung anzufechten. Das sind die Sachen, die man kann und machen sollte."
Entsprechende Musterbriefe gibt es auf den Seiten der Verbraucherzentralen und bei der Stiftung Warentest. Von weiteren Mahnungen und einem eventuell beauftragten Inkasso-Unternehmen sollten sich Verbraucher übrigens nicht beeindrucken lassen und auf diese auch nicht mehr reagieren, da die Unternehmen vor allem auf Einschüchterung setzen. Erst wenn ein Mahnbescheid vom Amtsgericht kommt, muss man reagieren. Hilfe geben in solchen Fällen ein Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentralen.
Links:
Verbraucherzentrale Hamburg: Abofallen im Internet - was tun?
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Die Maschen der Abzocker
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Abgezockt - was tun? (PDF-Dokument)
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Vorsicht Falle - unfreiwillige Abonnements im Internet
Sendezeit: 09.02.2010 06:25
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