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23.05.2013
Das neue Patientenrechtegesetz soll mögliche Geschädigte unterstützen, sich im Fall von Behandlungsfehlern für ihre Rechte einzusetzen.
 (Bild: picture alliance / dpa / Oliver Berg) Das neue Patientenrechtegesetz soll mögliche Geschädigte unterstützen, sich im Fall von Behandlungsfehlern für ihre Rechte einzusetzen. (Bild: picture alliance / dpa / Oliver Berg)

Wenn der Arzt pfuscht

Bei Behandlungsfehlern stehen geschädigten Patienten verschiedene Anlaufstellen zur Seite

Von Viola Gräfenstein

Rund 6400 Menschen in Deutschland wurden im vergangenen Jahr Opfer ärztlicher Behandlungsfehler. Immer mehr Patienten gucken genauer hin und wenden sich im Zweifelsfall an Gutachterstellen. Unterstützung bekommen sie außerdem durch das neue Patientenrechtegesetz.

Peter S. hat Lymphdrüsenkrebs und möchte deshalb anonym bleiben. Im Rahmen einer weiteren Untersuchung sollte bei ihm im Krankenhaus eine Darmspiegelung gemacht werden.

"Drei Tage später bin ich unter lebensbedrohlichen Schmerzen ins Krankenhaus eingeliefert worden, dann kam ich direkt in die Not-OP. Es war definitiv ein Darmdurchbruch, der mit einer zweistündigen OP einherging, wahnsinnige Schmerzen, die ich meinen größten Feinden nicht gönne. Lebensbedrohlich."

Der behandelnde Arzt hatte die Darmwand seines Patienten durchstochen. Das wurde zunächst nicht erkannt. Es folgten drei Operationen und ein zehntägiger Krankenhausaufenthalt. Peter S. rang mit dem Tod.

"Es hat weitaus mehr Konsequenzen als es nur die OP war, ich habe eine riesengroße Narbe am Bauch, im ästhetischen Bereich. Ich muss bis dato einen künstlichen Darmausgang tragen."

Das neue Patientenrechtegesetz soll Patienten wie Peter S. dabei unterstützen, sich für ihre Rechte bei möglichen Behandlungsfehlern einzusetzen. Es verpflichtet die Krankenkassen, Unterstützungsangebote für Patienten im Verdachtsfall und bei Schadenersatzansprüchen zu leisten. Unabhängige Beratungsstellen helfen zudem bei der Suche nach einem Anwalt. Der erste Ansprechpartner ist die Krankenkasse, sagt Ulrich Nieland von der Unabhängigen Patientenberatung in Köln.

"Grundsätzlich empfehlen wir den Patienten, wenn es möglich ist, sich an ihre Krankenkasse zu wenden. Die Krankenkassen überprüfen dann anhand der Unterlagen, ob es nachvollziehbar ist, dass dort ein Behandlungsfehler begangen worden ist. Und geben dann ein Gutachten heraus."

Mit dem der Patient sich dann an den Arzt oder die Klinik wenden kann, um eine Stellungnahme oder ein Angebot zur Kompensation einzufordern. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Kassen ist für den Patienten kostenlos. Bevor gesetzlich Krankenversicherte den Rechtsweg einschlagen, sollten sie sich jedoch zunächst einmal um eine außergerichtliche Einigung mithilfe der Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bemühen, sagt Nieland. Denn:

"Wenn sofort mit Klagen gedroht wird, dann ist das nicht so gut von Gerichten gesehen, abgesehen davon, dass bestimmte Sachen, wenn man eine Klage einreicht, die Möglichkeiten, wie man den Behandlungsfehler auch überprüfen lassen kann, einfach nicht mehr gehen, weil der MDK der Krankenkassen oder die Ärztekammern, die ein eigenes Büro zur Überprüfung haben, nicht mehr tätig werden können, sobald eine Klage eingereicht ist."

Kommt es dann zu einer Zivilrechtsklage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, rät Ulrich Nieland Betroffenen zu guter Vorbereitung, denn der Patient liegt in der Nachweispflicht. Wichtig deshalb: Genaue Unterlagen und Gedächtnisprotokolle, denn in manchen Fällen:

"Die Kliniken weigern sich oder geben vor, dass sie Unterlagen nicht finden."

Liegen Anzeichen für einen groben Behandlungsfehler vor, dann kehrt sich die Beweislast nach dem neuen Gesetz allerdings um.

Einige Jahre hat Peter S. zwar Zeit, gegen den Behandlungsfehler vorzugehen. Doch Peter S. möchte auf schnellstem Wege mehr als nur für sich Gerechtigkeit.

"Es geht mir nicht darum, den Arzt an den Pranger zu stellen, es geht darum, dieses aufzuzeigen: Wer einen Schaden zugefügt bekommt, der sollte dafür auch entschädigt werden."