Mal eine Auszeit von der Pflege des Angehörigen - das unterstützen die Pflegekassen finanziell. (Bild: picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
Die Pflege von Familienmitgliedern zu Hause ein 24-Stunden-Job. Die Pflegekasse unterstützt deshalb den pflegenden Angehörigen dabei, eine Auszeit zu nehmen: Sie übernimmt dann Kosten für eine Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege.
"Dann setze dich mal da hin - geht das? Dann trink mal, kannst du ein Schlückchen trinken. - Guck mal! - Ist das gut?"
Bernd Engemann versorgt seine Frau Dorit in der gemeinsamen Wohnung. Nach zwei Hirnblutungen braucht die 71-Jährige Pflege. Bernd Engemann kümmert sich gern, aber ab und zu braucht er eine Auszeit. Seine Frau bringt er dann in eine Einrichtung für Kurzzeitpflege.
"Am Anfang war ich ja da noch sehr skeptisch. Ich habe gedacht, hoffentlich geht das alles so, wie du das selber machst. Ich habe aber jetzt schon zum wiederholten Mal das Angebot angenommen. Für mich ist das einfach die Möglichkeit, dass ich in der Zeit auch den Kopf freikriege."
Dafür stellt ihm die Pflegekasse Geld zur Verfügung. Silke Niewohner von der Landesstelle Pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen erklärt, wie viel Geld sie jedes Jahr zur Verfügung stellt:
"Ich kann also 1550 Euro dafür einsetzen, dass mein Angehöriger in die Kurzzeitpflege geht. Das heißt, eine stationäre Pflegeeinrichtung, während ich in Urlaub fahre. Und zusätzlich kann ich eben die Verhinderungspflege nutzen. Dafür stehen mir eben noch mal 1550 Euro zur Verfügung."
Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Menschen ab Pflegestufe 1. Maximal 28 Tage dürfen sie in eine Einrichtung ziehen. Wegen der hohen Pflegesätze ist das Geld aber oft schneller aufgebraucht. Für Unterkunft und Verpflegung müssen Familien zudem selbst zahlen, pro Tag kann das 50 Euro kosten. Spezielle Kurzzeitpflegeeinrichtungen haben eigene Bereiche für Gäste auf Zeit. In vielen Pflegeheimen wohnen sie dagegen auf den normalen Stationen. Dann sollte man nachfragen, ob es ein eigenes Konzept für sie gibt, rät Silke Niewohner:
"Es ist ganz wichtig, sich die Einrichtung mal anzuschauen, Kontakt aufzunehmen, sich mit der Heimleitung oder Pflegedienstleitung zu treffen, sich das Haus zeigen zu lassen. Auch vielleicht mal mit anderen Bewohnern und Angehörigen zu sprechen. Am Eingang einer Einrichtung hängen immer die Pflegenoten. Und dann ist aber natürlich immer auch wichtig mein persönlicher Eindruck."
Sobald ein Platz gefunden ist, auf jeden Fall aber vor dem Urlaub, muss bei der Pflegekasse die Übernahme der Kosten beantragt werden. Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit Pflegenoten stehen zum Beispiel im Internet unter pflegelotse.de. Beratung bieten auch Pflegestützpunkte, die es in vielen Kommunen gibt. Thomas Mattes, Einzugsberater im Caritas-Altenzentrum St. Josef in Köln, rät außerdem:
"Wenn man im Rahmen von Schulferienzeiten Urlaube plant, macht es sicherlich Sinn, vier bis sechs Monate vorher, sofern man das kann, schon anzumelden."
Wenn die Kurzzeitpflege ausgeschöpft ist, kann mit der Verhinderungspflege der Aufenthalt auf einer Station verlängert oder Betreuung zu Hause organisiert werden. Auch das sollten Familien vorher mit der Kasse klären. Verhinderungspflege gibt es nämlich erst, wenn schon sechs Monate gepflegt wurde.
Bernd Engemann kombiniert beide Leistungen. Im Sommer und im Herbst geht er je zwei Wochen segeln. Dann schöpft er Kraft, um weiter für seine Frau sorgen zu können.
"Also, ohne die Kurzzeitpflege würde ich das auf die Dauer gar nicht aushalten können."
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Verbrauchertipp: Urlaub von der Pflege
Sendezeit: 07.06.2013 11:55
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