Gutscheinporale im Internet haben auch schon die Gerichte beschäftigt. (Bild: picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
Keine Frage, auf Gutscheinportalen kann man echte Schnäppchen machen. Massagen, Restaurantbesuche, Karibikreisen: Alles winkt zu vermeintlichen Spottpreisen. Läuft ein Geschäft aber schief, bleibt der Kunde schnell auf einem Gutschein sitzen.
Silke Küpper durchforstet liebend gern Internetportale nach Gutscheinen, die für wenig Geld zu haben sind:
"Diese Yoga-Studios zum Beispiel, die fand ich richtig gut. Wenn ich sonst für drei Stunden 60 Euro zahle, hatte ich dann irgendwie 15."
Preisnachlässe von bis zu 90 Prozent versprechen Portale, die DailyDeal, gutschein.de oder Groupon heißen. Vom Friseurbesuch, Massagen, Schuhen bis zu Urlaubsreisen ist in dem wechselnden Angebot alles Mögliche zu haben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wollte wissen, wie viel hoch die Einsparungen tatsächlich sind - und machte eine Stichprobe. Über das Ergebnis sagt Verbraucherexperte Georg Tryba:
"Wir haben festgestellt: Da ist es nicht weit her mit. Die Produkte konnte man oft ohne Gutschein-Brimborium genauso im Internet oder in freiem Handel kaufen."
Auch Silke Küpper hatte nicht nur Erfolgserlebnisse mit ihren vermeintlichen Schnäppchen:
"Also die Restaurants und die Coctailbars eigentlich überhaupt nicht, da war kaum ein Unterschied. Und zumal die immer sehr zeitgebunden sind. Das macht natürlich wenig Sinn."
Solche Einschränkungen scheinen legitim, weil es sich bei den Rabatt-Gutscheinen um Sonderangebote handelt. Deshalb sollte man sich vor dem Kauf die Bedingungen genau anschauen: Gilt der Besuch bei der Kosmetikerin nur an bestimmten Tagen? Lässt sich die günstige Urlaubsreise in den Süden auch in der Ferienzeit einlösen? Wegen Einschränkungen komme es immer wieder zu Problemen beim Einlösen der Gutscheine, meint Verbraucherexperte Tryba.
"Beispielsweise Malerarbeiten, die man auch über diese Portale kaufen kann, kann es sein, dass der Handwerker überhaupt keine Zeit hat und erst in einigen Monaten zur Verfügung steht. Wenn man dann konkret eine Zimmerrenovierung plant in nächster Zeit, dann geht das natürlich nicht. Da sollte man also vor dem Kauf mit dem Handwerker aufnehmen und die Zeitfrage klären."
Der Kunde bezahlt die Leistungen im Voraus: Er kauft den Gutschein und löst ihn dann beim Anbieter ein. Doch manche Geschäfte laufen alles andere als glatt: Wenn etwa eine bezahlte Gartenarbeit auf sich warten lässt oder ganz ausfällt, ist das mehr als ärgerlich:
"Dann kann es sein, man bekommt gar nichts mehr oder vielleicht nur einen Ersatzgutschein, den man vielleicht gar nicht möchte."
Was sogar schon Gerichte beschäftigt hat, weil Käufer sich damit nicht abfinden wollten. Der Branchenführer Groupon gibt sich jedoch kulant und verspricht: Jeder Fall werde genau geprüft. Inzwischen bekämen Kunden ein Guthaben gutgeschrieben, sogar wenn ein Gutschein abgelaufen sei. Um aber Ärger von vornherein zu vermeiden, rät der Verbraucherexperte Tryba:
"Jeder sollte vor dem Kauf sich genau über den Anbieter informieren, was das für eine Ware ist. Man sollte einen Preisvergleich anstellen. Das ist heutzutage mit Preissuchmaschinen kostenlosen sehr einfach, um dann festzustellen, ob es sich um attraktive Schnäppchen handelt oder nicht."##
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Verbrauchertipp: Gutscheinportale: Spottpreise mit Fallstricken
Sendezeit: 06.06.2013 11:55
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