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11.06.2013
Wenn das Hochwasser schädigt, gibt es zumindest eine Steuerersparnis für die Reparaturen. (Bild: dpa / Jens Büttner) Wenn das Hochwasser schädigt, gibt es zumindest eine Steuerersparnis für die Reparaturen. (Bild: dpa / Jens Büttner)

Hilfe für Hochwassergeschädigte vom Fiskus

Kosten können von der Steuer abgesetzt werden

Von Constanze Elter

Durch das Hochwasser verlieren Menschen ihr Hab und Gut oder müssen ihre Häuser wieder aufbauen. Unbürokratisch sollen nun auch die Finanzämter helfen. Diese Reparaturkosten gelten nämlich auf der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung.

Wieder einmal hat das Hochwasser Teile Deutschlands fest im Griff. Bei den finanziellen Belastungen greifen die Finanzämter den Betroffenen nun unter die Arme. Denn die Kosten, die anfallen, um die Schäden zu beseitigen und Wohnungen wieder instand zu setzen, können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen Räumungskosten, Reparaturen sowie der Neukauf von Möbeln und Hausrat. Entscheidend ist der direkte Zusammenhang mit dem Hochwasserschaden. Allerdings sind die Ausgaben nur als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Was das genau bedeutet, erklärt der Kölner Steuerberater Robert Spitzner:

"Da wird danach geguckt, wie hoch ist das Einkommen, wie viel Kinder hat man. Und danach gibt es einen entsprechenden Prozentsatz, wie viel ich jetzt davon selber tragen kann. Bei einem Einkommen bis zu rund 15.000 Euro im Jahr bis zu fünf Prozent dieser Summe muss ich dann erst mal abziehen, weil dieser Betrag mir zugemutet werden kann. Wenn ich verheiratet bin, wird dieser Prozentsatz sinken. Wenn ich Kinder habe, sinkt der immer weiter. Wenn ich drei oder mehr Kinder habe, reden wir dann nur noch von einem Prozent."

Die zumutbare Belastung ist außerdem nach Einkommen gestaffelt: So müssen sich kinderlose Steuerpflichtige bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von gut 51.000 Euro sechs Prozent davon als Eigenanteil anrechnen lassen. Oberhalb dieses Einkommens sind es sogar sieben Prozent. Verheiratete und Familien haben aber auch hier niedrigere Prozentsätze zu tragen.

Wichtig ist auch, mit der Reparatur nicht allzu lange zu warten. Nach mehreren Jahren dürfte sich der ursächliche Zusammenhang mit dem Hochwasser nur noch schwer rechtfertigen lassen. Einzige Ausnahme: Steuerzahler können klar nachweisen, dass sie die Finanzierung der Reparaturen nur über einen längeren Zeitraum stemmen konnten. In solchen Fällen akzeptiert das Finanzamt auch später noch Ausgaben für Hochwasserschäden.

Sollte das eigene Geld nicht ausreichen, um die Renovierungskosten zu bezahlen, können Betroffene auch einen Kredit aufnehmen - und einen Teil davon bei der Steuererklärung angeben. Robert Spitzner:

"Die Kreditkosten als solche, die können sie geltend machen. Die Rückzahlungen selber, also die Tilgungsleistungen können sie nicht geltend machen. Aber den Zinsaufwand als solchen, das wird funktionieren. Wobei schon die ersten Stimmen aus der Politik gekommen sind, dass da wohl im größeren Umfang zinslose Darlehen bereitgestellt werden. Das ist auf der einen Seite schön, weil man wirklich nur tilgen muss, auf der anderen Seite steuerlich ohne irgendeinen Effekt."

Übernehmen Handwerker Reparaturen an Haus oder Wohnung, können Betroffene dafür gesonderte Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen. Bis zu 1.200 Euro pro Jahr können so geltend gemacht werden - allerdings nur für die Arbeitsstunden, nicht für das Material. 20 Prozent der Bruttoarbeitskosten dürfen in der Steuererklärung angesetzt werden. In aller Regel verlangt das Finanzamt außerdem einen Nachweis, dass der Rechnungsbetrag überwiesen wurde.

In allen anderen Fällen dürfte die Finanzverwaltung in puncto Belege nach Erfahrung von Steuerberater Spitzner recht kulant sein:

"Die Frage ist halt, wie weit spannt man diesen Bogen. Das kann ich natürlich von "gar kein Beleg" bis "ich habe mir wirklich jeden Reißnagel, alles belegen lassen". Dazwischen kann ich mir ja alles vorstellen. Wenn der Großteil belegbar ist, sollte das kein Problem darstellen."

Übernimmt allerdings eine Versicherung die Kosten, können beim Finanzamt nur noch die Ausgaben geltend gemacht werden, die am Ende übrig bleiben.

Weil die Steuererklärung aber noch ein wenig auf sich warten lässt, können Betroffene schon jetzt einen Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen. Sie erhalten damit auf ihrer Steuerkarte einen Freibetrag für die voraussichtlichen Kosten. Auf diese Weise gibt es schon jetzt mehr netto auf dem Konto - und damit mehr finanziellen Spielraum für die anstehenden Reparaturen.