Ab kommenden Sonntag gelten neue Vorschriften zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln in der EU: Wenn bei einem Lebensmittel Gentechnik eingesetzt wird, dann gehört ein Hinweis darauf auf das Etikett. So einfach und eindeutig diese Regelung auch ist, so kompliziert und undurchsichtig scheint ihre Umsetzung. Denn: Einheitlich Kontrollen oder gar Sanktionen bei Verstößen gegen die neue Kennzeichnungs-Pflicht wird es hierzulande erst einmal nicht geben. Der Grund: Anfang des Monats scheiterte der Entwurf der Bundesregierung zum so genannten "Gentech-Durchführungs-Gesetz" im Bundesrat. Nun wird es voraussichtlich bis Mitte Juni dauern, bis mögliche Verstöße gegen die Kennzeichnungs-Pflicht geahndet werden können, schätzt das Bundesverbraucherministerium. Aber bleiben wir bei den Tatsachen: Am 18. April gelten neue Regelungen in Sachen Gentech-Kennzeichnung.
Ein kleiner Hinweis im Etikett oder in der Zutatenliste reicht aus, um ein Lebensmittel zu kennzeichnen. Etwa: "enthält gentechnisch veränderte Soja". Das ist nicht neu in der EU: Bereits seit sieben Jahren muss für den Verbraucher erkennbar sein, wenn in Lebensmitteln gentechnische Veränderungen nachzuweisen sind. Das war bislang die einzige Voraussetzung für eine Kennzeichnung: der Nachweis von Gentechnik im Endprodukt. Die meisten der gentechnisch veränderten Lebensmittel fielen dadurch aus der Kennzeichnung heraus. Denn: häufig beseitigen Verarbeitungsschritte wie Reinigen oder Erhitzen alle Spuren der gentechnischen Veränderung. Doch das soll sich nun ändern, erklärt Jutta Jaksche von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Wir haben jetzt eine neue Situation mit den neuen beiden EU-Verordnungen. Nämlich: Dass auch solche Produkte zu kennzeichnen sind, an denen der gentechnisch veränderte Organismus nicht mehr nachzuweisen ist. Wo man aber weiß, von der Lebensmittel-Kette her, dass dort gentechnisch veränderte Organismen eingesetzt wurden, um dieses Produkt zu erzeugen.
Ab dem 18. April gilt also: Wenn Gentechnik bei der Herstellung eines Lebensmittels im Spiel war, dann muss das auch kenntlich gemacht werden. Ganz gleich, ob das im fertigen Produkt nachzuweisen ist oder nicht. Dadurch müssen nun wesentlich mehr Produkte gekennzeichnet werden, beispielsweise aus Genpflanzen hergestellte Fette und Öle, aber auch viele gentechnisch veränderte Zusatzstoffe wie Vitamine und Emulgatoren. Zudem fallen erstmals Futtermittel und Saatgut unter die Kennzeichnungspflicht. Damit die Anwendung von Gentechnik transparent bleibt, gibt es außerdem eine neue Auflage für Landwirte und Händler: Sie müssen schriftlich dokumentieren, wenn sie gentechnisch veränderte Zutaten oder Lebensmittel verwenden oder weitergeben. Für Heike Moldenhauer vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) bringen die neuen Vorschriften Vorteile:
Verbraucher können auf jeden Fall mehr als früher davon ausgehen, dass immer, wenn auf einer Verpackung nichts von Gentechnik drauf steht, auch keine Gentechnik drin ist.
Aber es bleiben Hintertüren, durch die sich Gentechnik unbemerkt auf den Teller der Verbraucher schleichen kann: Nicht kennzeichnungspflichtig sind technische Hilfsstoffe wie Gen-Enzyme. Ebenso brauchen tierische Produkte wie Fleisch, Eier und Milch nicht gekennzeichnet werden - obwohl die Tiere mit gentechnisch veränderten Futtermitteln aufgezogen wurden. Dies sei der zentrale Schwachpunkt der neuen Vorschriften, beklagen Verbraucher- wie Umweltschützer. Heike Moldenhauer vom BUND:
Wir finden das deswegen auch so ärgerlich, weil eine Kennzeichnungspflicht für Futtermittel zum ersten Mal besteht. Und dass diese Information, die der Landwirt dann hat, leider nicht weiter gegeben wird an den Verbraucher, wenn er dann Produkte von Tieren kauft.
Zudem bleiben Lebensmittel und Futtermittel ohne Kennzeichen, wenn sie nur sehr kleine Mengen von gentechnisch veränderten Stoffen enthalten. Diese Verunreinigung ist allerdings nur erlaubt, wenn sie nachweislich zufällig und nicht beabsichtigt ist.
Weitere Informationen:
TRANSGEN:umfassende Informationen zur Gentech-Kennzeichnung, gut erklärt mit vielen Details, von der Verbraucherinitiative e.V.
Verbraucherzentrale NRW: Informationen auf den Internetseiten oder in örtlichen Beratungsstellen, kostenlose Broschüre "Gentechnik und Lebensmittel" oder die CD-ROM zum Thema (Leit- und Lehrmaterial für 16,80 Euro zuzüglich Versandkosten von 4 Euro) zu bestellen beim Zentralversand der Verbraucherzentrale, Adersstraße 78, 40215 Düsseldorf, Tel. 0180/500 14 33 (bundesweit 0,12 Euro pro Minute), E-Mail: publikationen@vz-nrw.de
Verbraucherzentrale Bundesverband
BUND - Bund für Natur- und Umweltschutz
Greenpeace Deutschland zu Gentech-Kennzeichnung: Infos zur Aktion Einkaufsnetz "Wo steckt überall Gentechnik drin?" und "Ich werde Gen-Detektiv" .
Gesetzliche Grundlagen im Internet unter Robert Koch Instittut zu rechtlichen Grundlagen der Gentechnik und
Bundesbehörde und -forschungsanstalt zu Regelungen für Gentechnik
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