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Aus dem Namen Kunz-Hallstein-Thalheim wird nichts. Das in Deutschland geltende Verbot von Dreifachnamen bleibt bestehen. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe wiesen eine Verfassungsbeschwerde eines Ehepaares ab. Die Frau hatte nach der Hochzeit den Doppelnamen des Mannes angenommen und wollte nun noch ihren eigenen Mädchennamen hinzufügen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hatte das Verbot zuvor mit dem Argument verteidigt, es könnten ohne die Regelung unbegrenzt Namensketten gebildet werden.
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