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Kulturschaffende erhalten in Zukunft leichter Arbeitslosengeld

Beschäftigte in der Kulturbranche dürften diese Meldung mit Interesse vernehmen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf gebilligt, wonach Beschäftigte in diesem Bereich leichter Arbeitslosengeld erhalten sollen. So müssen die Betroffenen künftig in den zwei Jahren vor Beginn der Erwerbslosigkeit nur sechs Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Bislang mussten sie zwölf Monate an Versicherungszeit nachweisen. Vorausseztung ist allerdings, dass die Beschäftigungsverhältnisse der Betroffenen überwiegend auf sechs Wochen befristet sind und sie pro Jahr nicht mehr als 30.240 Euro verdienen.

 

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Draußen in der Kälte - warum Obdachlose Unterkünfte nicht nutzen

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OZ - Kulturtipp - Montag, 13.02.2012 - 08.15 Uhr Simone Nieweg

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