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Ein eng an den Fall des 'Kannibalen von Rotenburg' angelehnter Spielfilm darf nun doch gezeigt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit hoben die Richter ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main auf. Der als 'Kannibale von Rotenburg' bekannt gewordene Armin M. hatte ursprünglich gegen die Ausstrahlung des Films geklagt. Die Kunst- und Filmfreiheit stehe jedoch über dessen Persönlichkeitsrechten argumentierte das Gericht. Wegen seiner Tat war Armin M. zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt worden.
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Schlafen statt Feiern
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