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Das Bundesverfassungsgericht hat keine Angst vor einem Schwarzen Loch. So lässt sich der Beschluss der Karlsruher Richter interpretieren, eine Klage zum Schweizer Forschungszentrum CERN nicht zur Entscheidung anzunehmen. Deutschland müsse damit nicht gegen den Teilchenbeschleuniger im Nachbarland vorgehen, hieß es. Eine in Zürich lebende Deutsche hatte Verfassungsbeschwerde gegen die Experimente erhoben, bei denen der so genannte Urknall simuliert werden soll. Die Versuche würden nach überwiegender wissenschaftlicher Meinung kein Gefahrenpotential bergen, erklärten die Richter. Nach einer in der Kernphysik diskutierten Theorie können mit Teilchenbeschleunigern "Schwarze Löcher" im Miniaturformat erzeugt werden.
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"Indignados". Ein Film über die Occupy-Bewegung - inspiriert von Stéphane Hesse
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Kulturnachrichten
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Cesare deve Morire: Taviani-Brüder interpretieren Shakespeare im Gefängnis
Sendezeit: 12.02.2012, 09:09
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