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Der Saal des Dresdner Kulturpalastes darf umgebaut werden. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Urheberrechtsklage des Architekten Wolfgang Hänsch auch in zweiter Instanz abgewiesen und sich damit für den Umbau ausgesprochen. Zwar hatte der Dresdner Senat Hänsch das Urheberrecht für den Mehrzwecksaal zugestanden. Ein kompletter Abriss des Saales sei dadurch aber nicht zu verhindern. Im Konflikt zwischem dem geistigen Eigentum des Architekten und dem Sacheigentum der Stadt habe das Interesse der Stadt Vorrang. Der Kulturpalast wurde 1969 errichtet. Nach Plänen der Stadt soll er innerhalb der nächsten zwei Jahre saniert und zu einem Konzertsaal umgebaut werden.
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