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Dienstag, 09. Februar 2010 01:00 Uhr

Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht verkündet heute Urteil zu Hartz IV-Beträgen

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Vormittag über die Regelsätze für das Arbeitslosengeld-Zwei. Die Karlsruher Richter urteilen in erster Linie darüber, ob die derzeitigen Beträge für Kinder deren tatsächlichen Bedarf abdecken. Dabei geht es um die Frage, ob diese prozentual vom Betrag für Erwachsene abgeleitet werden dürfen. Der Erste Senat will aber auch grundsätzlich Stellung beziehen zur Höhe der Leistungen. Das Bundessozialgericht und das Landessozialgericht Hessen hatten verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Berechnung der Sätze für Kinder angemeldet. Geklagt hatten drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. - Derzeit beziehen rund 4,7 Millionen Menschen Arbeitslosengeld-Zwei, der Regelsatz beträgt 359 Euro im Monat.

 

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