Das Bundesverfassungsgericht hat eine Neuberechnung der Regelsätze für Arbeitslosengeld-II-Empfänger angeordnet. Die Karlsruher Richter bezeichneten die bisherige Regelung als verfassungswidrig. Die Kalkulation orientiere sich zu wenig an der Realität. Vorgaben zur künftigen Höhe machte das Gericht nicht. Vor allem die Kinder von Hartz-IV-Beziehern sollten nach dem Urteil bessergestellt werden. Die Richter monierten, dass etwa die Ausgaben für Bildung von den Leistungen ausgenommen seien. Bundeskanzlerin Merkel kündigte eine rasche Umsetzung des Urteils an. Der Parlamentarische Staatssekretär im Sozialministerium, Brauksiepe, warnte die Betroffenen vor falschen Hoffnungen. Die Gerichtsentscheidung bedeute nicht, dass die Zahlungen automatisch höher ausfallen müssten, sagte der CDU-Politiker in einer Aktuellen Stunde im Bundestag. Nach Ansicht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes führt das Urteil zwangsläufig zu höheren Regelsätzen. Je nach Altersgruppe müssten sie um bis zu 20 Prozent angehoben werden. Der Sozialverband VdK forderte zur Finanzierung höherer Leistungen die Einführung einer Finanztransaktionssteuer und die Wiederbelebung der Vermögensteuer.

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