Der Hörfunkrat hat heute das Telemedienkonzept zum Telemedienbestand des Deutschlandradios veröffentlicht. Es ist nachzulesen unter www.dradio.de/wir/hoerfunkrat. Ab heute haben alle daran Interessierten die Gelegenheit, bis zum 29. Oktober 2009, 24.00 Uhr zu den Anforderungen des § 11f Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) Stellung zu nehmen. Der Hörfunkrat entspricht hiermit § 11f Abs. 5 S. 1 RStV. Die Stellungnahmen sind per E-Mail an den Vorsitzenden des Hörfunkrates, Herrn Minister a.D. Dr. Erwin Vetter, unter der Adresse hoerfunkrat@dradio.de oder schriftlich per Post an die nachfolgende Adresse zu richten:
Deutschlandradio
Hörfunkrat - Gremienbüro
z. Hd. Herrn Minister a.D. Dr. Erwin Vetter
Vorsitzender des Hörfunkrates
Raderberggürtel 40
50968 Köln
Ab dem 11. September 2009 können die Stellungnahmen zusätzlich dem zuständigen Gutachter unmittelbar übersandt werden, der bis dahin bestellt sein wird. Weitere Informationen unter: www.dradio.de/wir/hoerfunkrat
Der neue Rundfunkbeitrag ist da. Für alle Bürger gilt: eine Wohnung - ein Beitrag mehr
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