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WIR ÜBER UNS: AKTUELL

Online-Angebot und DRadio Wissen ohne Abstriche gebilligt

Hörfunkrat stimmt Telemedienkonzepten zu

Das Gremium stellte einstimmig fest, dass die vom Intendanten des Senders vorgelegten Angebote in vollem Umfang dem öffentlich-rechtlichen Auftrag des Deutschlandradios entsprechen und die Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrages erfüllen.

Dr. Erwin Vetter, der Vorsitzende des Hörfunkrates betonte: "Ich bin äußerst zufrieden, dass die uns vorgelegten Telemedienkonzepte an keiner Stelle auch nur den geringsten Anlass für Beanstandungen geboten haben. Besonders erfreut hat uns die Feststellung der Gutachter, dass der Web-Auftritt des Deutschlandradios nicht zuletzt durch die zahlreichen Audio-Beiträge einen erheblichen publizistischen Beitrag darstellt." Auch das Angebot des Deutschlandradios für das neue Programm DRadio Wissen grenze sich vom bestehenden Wettbewerb ab und werde eine Bereicherung der publizistischen Landschaft sein.

Erfreut kommentierte Intendant Dr. Willi Steul das einstimmige Votum und den Abschluss des aufwendigen Prüfverfahrens: "Das Konzept von Deutschlandradio stellt einen klaren publizistischen Mehrwert dar, verzerrt nicht den Wettbewerb und ist wirtschaftlich vernünftig. Jetzt können wir uns wieder ganz darauf konzentrieren, den Menschen in ganz Deutschland Qualitätsprogramme mit moderner Internetbegleitung anzubieten."

In der Sitzung des Gremiums hatte der Vorsitzende Dr. Vetter zuvor unterstrichen, alle Beteiligten hätten in dem komplexen Prozess juristisches Neuland beschritten. Das Gremium habe den gesetzlich vorgegeben Drei-Stufen-Test mit größtmöglicher Objektivität und Sorgfalt durchgeführt, um ein unangreifbares Ergebnis zu erzielen.

Die Entscheidung des Hörfunkrats war nötig, damit der Nationale Hörfunk sowohl sein bestehendes Online-Angebot ohne Einschränkungen fortsetzen als auch mit der Online- Begleitung für sein neues Programm DRadio Wissen beginnen kann.

Zuvor hatte bereits der Verwaltungsrat des Deutschlandradios dem Hörfunkrat empfohlen, das in zwei Telemedienkonzepten beschriebene Angebot in der dargelegten Form zu genehmigen. Beide Konzepte wahrten den gesetzlichen Auftrag des Deutschlandradios.

Angesichts des vorgesehenen finanziellen Aufwandes könne etwa auch der Vorwurf einer Überkompensation des Deutschlandradios mit Gebührenmitteln nicht erhoben werden.

Im Rahmen der staatsvertraglich vorgegebenen sogenannten Drei-Stufen-Tests für die bestehenden, veränderten oder neuen Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hatten die Gremien des Nationalen Hörfunks die vorgelegten Konzepte ausführlich beraten und dabei sowohl die eingegangenen Stellungnahmen Dritter, als auch die jeweiligen Gutachten zum publizistischen Mehrwert und den Auswirkungen auf den Markt, sowie den vorgesehenen finanziellen Aufwand intensiv diskutiert und bewertet.

 

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