Der Hörfunkrat sieht in dem D-Plus-Angebot, das derzeit werktäglich vier Stunden ausgestrahlt wird, ein sinnvolles, serviceorientiertes Angebot. Die Ausstrahlung erhöht den Nutzwert der Programme für die Hörerschaft, folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit im Umgang mit Gebührenmitteln und erfüllt die Forderung der Länder zur Schaffung eines Mehrwerts mit dem Ziel der Durchsetzung der digitalen Übertragungstechnik. D-Plus ist ein Instrument, um die Nutzer mit dieser digitalen Welt vertraut zu machen.
D-Plus
- fasst die bis jetzt schon übliche Ausstrahlung von Diskussionen, Veranstaltungen, Bundestagsdebatten etc. unter einem einprägsamen Titel zusammen und macht sie damit für die Hörerschaft leichter auffindbar.
- bietet aus dem Programmbestand des Nationalen Hörfunks Wiederholungen an und ermöglicht den Hörern die Nutzung dieser Angebote außerhalb des normalen Programmflusses.
- bezieht geeignete Angebote aus den Programmen von ARD und ZDF ein und belegt damit die enge Verbundenheit und Kooperationsbereitschaft der Körperschaft mit ihren Trägern.
- nutzt die dem Nationalen Hörfunk zugewiesenen digitalen Kapazitäten, um damit den von der Medienpolitik kontinuierlich geforderten Mehrwert zur Erhöhung der Attraktivität dieser mit hohen Summen aus den Gebührenaufkommen subventionierten Übertragungswege zu schaffen.
- trägt zur wirtschaftlichen Optimierung der Programmkosten bei, indem es ohne zusätzlich anfallende Mittel ohnehin produzierte Sendungen zusammenfügt und erreicht damit einen höheren Amortisationsgrad der eingesetzten Gebührenmittel.
Die zeitlich eng begrenzte Ausstrahlung unterstreicht den experimentellen Charakter dieses Angebots. Die Entwicklungsgarantie, die das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgegeben hat, gilt auch für den Nationalen Hörfunk. Nachdem den Landesrundfunkanstalten die Möglichkeit gegeben wurde, digitale Programmangebote - insgesamt neun - über DAB zu verbreiten, unterstützt der Hörfunkrat das Bemühen des Nationalen Hörfunks, ebenfalls das Recht zur Ausstrahlung digitaler Zusatzangebote eingeräumt zu bekommen. Die offenkundige Benachteiligung des Deutschlandradios in der analogen Übertragungstechnik mit einer unzureichenden Frequenzausstattung darf nicht in das digitale Zeitalter fortgeschrieben werden. Deutschlandradio betreibt keine offensive Programmausweitung. Seine ergänzenden Angebote (Internet, D-Plus) orientieren sich strikt am Prinzip der Programmbegleitung. In seinen Beratungen hat der Hörfunkrat auf die Einhaltung dieser Vorgaben geachtet.
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