Das Bundesverfassungsgericht habe das Verfahren der Gebührenfestsetzung im Jahr 2004 für verfassungswidrig erklärt. Die Gebührenentscheidung dürfe keine programmlichen oder medienpolitischen Zwecke verfolgen. Das Gericht habe sich klar zum staatsfernen, gebührenfinanzierten und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk bekannt. Dies gelte in besonderem Maße für Deutschlandradio.
"Das Urteil zeigt, dass es notwendig und richtig war, nach Karlsruhe zu gehen", betonte Frau Brieden.
Deutschlandradio ist der einzige öffentlich-rechtliche Hörfunkanbieter mit einem nationalen Auftrag. Zum Nationalen Hörfunk gehören die Qualitätsprogramme Deutschlandfunk aus Köln und Deutschlandradio Kultur aus Berlin. Deutschlandradio ist gebührenfinanziert und erhält derzeit 37 Cent pro Rundfunkteilnehmer und Monat.
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