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"Nach dem Gebührenurteil wird die Medienpolitik erst richtig spannend"

Ernst Elitz, Intendant des Deutschlandradio, hält im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Miniausgabe des Grundgesetzes in Händen. (Bild: AP)

Deutschlandradio-Intendant Ernst Elitz sieht Politik unter Druck

Nach Ansicht von Ernst Elitz hat das Karlsruher Urteil zu den Rundfunkgebühren ganz klar gezeigt, dass die Politik nicht in die Gebührenfindung eingreifen darf. Vielmehr müsse sie nun endlich eine Rundfunkgesetzgebung angehen und genau definieren, was den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von den kommerziellen Anbietern unterscheide. Die Debatte über das duale System und die Positionierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio darin sei mit dem Urteil keineswegs abgeschlossen.

Helmut Buchholz: Herrscht nach dem Gebührenurteil endlich Ruhe an der medienpolitischen Front?

Ernst Elitz: Genau das Gegenteil ist der Fall. Nach dem Gebührenurteil wird die Medienpolitik erst richtig spannend. Nach dem Urteil ist klar: Die Politik darf zwar nicht in den Prozess der Gebührenfindung eingreifen, um dadurch ihre rundfunkpolitischen Vorstellungen durchzusetzen, aber das Gericht hat die Politik ausdrücklich auf den Weg der Rundfunkgesetzgebung verwiesen. Jetzt ist die Politik unter Druck, denn die Debatte über das duale System und die Positionierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio in diesem System ist nicht abgeschlossen. Sie ist durch das Urteil und die viele Urteilsschelte erst recht befeuert worden. Nur der Kampfplatz ist jetzt nicht mehr die Gebührenentscheidung, sondern die Rundfunkgesetzgebung und die Vorgaben der Europäischen Union.

Buchholz: Die Position der Öffentlich-Rechtlichen ist doch klar: Sie garantieren die Grundversorgung.

Elitz: Da wird häufig mit Begriffen jongliert, deren Inhalt gar nicht oder nur ansatzweise definiert sind. Was bitte ist der "Funktionsauftrag" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks? Kultur, Information, Beförderung der gesellschaftlichen Diskussion, Volksmusik, Telenovelas, Krimireihen, Musik rund um die Uhr, Sport, Teilhabe aller am gesellschaftlichen und kulturellen Geschehen? All das mag zutreffen. Aber die Politik muss da genauer definieren, wenn sie den öffentlich-rechtlichen Rundfunk von den kommerziellen Anbietern abgrenzen will.

Buchholz: Neuerdings wird auch viel von Public Value geredet.

Elitz: Bloß, was ist Public Value konkret? Das muss man wissen, bevor die Public Value-Tests für neue Programmangebote Pflicht werden. Sonst kommt man hinterher in die Bredouille. Gilt diese Vorgabe nur für neue Programmangebote? Muss das, was bisher gesendet wird, auch diesem Anspruch genügen?

Buchholz: Was heißt das für den Nationalen Hörfunk?

Elitz: Ich bin sicher, dass Deutschlandradio Kultur und Deutschlandfunk täglich 24 Stunden Public Value bieten, denn die Programme des Nationalen Hörfunks konzentrieren sich auf einen klassischen unumstrittenen Kern der Grundversorgung: Vermittlung von Informationen, Wissenssendungen aus unterschiedlichen Bereichen, Widerspiegelung des kulturellen Lebens in Deutschland, und zwar aus allen Regionen. Diesem Public Value-Auftrag ist Deutschlandradio durch einen Staatsvertrag und sein journalistisches Selbstverständnis verpflichtet.

Buchholz: Und nun soll die Politik klären, was Public Value ist?

Elitz: Die Definition solcher Begriffe kann nicht einem rhetorischen Wettbewerb oder allein der Selbstdefinition der Betroffenen überlassen bleiben.

Buchholz: Die Politik hat schon einmal eine Obergrenze für die Programmzahl bei den Rundfunkanstalten festgelegt. Darf sie das nach dem Gebührenurteil noch?

Elitz: Das Bundesverfassungsgericht hat auch deutlich gemacht, dass die Politik die Zahl der Programme begrenzen darf. Die Politik hat zu entscheiden, ob das nur für die klassischen Übertragungswege UKW und DAB oder auch für Programmangebote gilt, die jetzt und künftig linear im Internet ausgestrahlt werden.

Buchholz: Die Landesrundfunkanstalten bereiten einen nationalen Wissenskanal, einen nationalen Kinderkanal, einen nationalen Integrationskanal und einen nationalen Informationskanal vor. Aber der ARD-Vorsitzende hat auf einer Pressekonferenz erklärt, das geschehe jetzt ohne Zeitdruck.

Elitz: Zeitdruck hin oder her. Die ARD will den Status quo verändern und das in einer medienpolitisch sensiblen Situation. Das gegenwärtige Gleichgewicht lautet: Das ZDF macht nationales Fernsehen, das Deutschlandradio nationale Hörfunkprogramme, die ARD nationales Fernsehen, regionales Fernsehen und regionale Hörfunkprogramme. Bekäme sie jetzt eine weitere gesetzliche Ermächtigung für eine vierte Säule, nämlich nationale Radioprogramme, dann wird das zweifellos medienpolitische Debatten in Deutschland und in Brüssel hervorrufen.

Buchholz: Künftig sollen ja auch die Wettbewerber der Öffentlich-Rechtlichen mitreden ...

Elitz: ... durch das neue dreistufige Verfahren bei der Zulassung neuer Programmangebote, das auf EU-Vorgaben zurückgeht. Dabei könnten durch Nachfragen und Einwendungen der privaten Wettbewerber die Genehmigungsverfahren für neue Angebote stark beeinträchtigt, wenn nicht sogar blockiert werden. Denn die Kommerziellen wären in der Lage, die Zulassung neuer Angebote stets mit der Drohung zu verbinden: Wenn Ihr das macht, dann gehen wir eben wieder nach Brüssel. Also, alles spricht dafür: Nach dem Karlsruher Gebührenurteil wird die Medienpolitik erst richtig spannend.

 

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