Eine solche Regelung ist im Zusammenhang mit der Diskussion um den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag als 7-Tage-Regelung im Gespräch. Die Entschließung des Aufsichtsgremiums wurde einstimmig angenommen.
Wörtlich heißt es: "Deutschlandradio konzentriert sich auf den Kern der Grundversorgung Information, Wissen, Kultur. Die Sendungen des Deutschlandradios sind daher von hohem Wert für den gesellschaftlichen Diskurs, sie bieten unbestritten einen hohen Public Value. Sie sind vom Gebührenzahler bezahlt. Es ist nicht zu rechtfertigen, die Sendungen des Deutschlandradios dem Zugriff der Nutzer nach Ablauf von sieben Tagen zu entziehen."
Der neue Rundfunkbeitrag ist da. Für alle Bürger gilt: eine Wohnung - ein Beitrag mehr
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