Der Beauftragte für den Datenschutz erstattet laut Deutschlandradio-Staatsvertrag dem Verwaltungsrat alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit. Der achte Tätigkeitsbericht umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2007 - 30. September 2009.
In dem vorliegenden Bericht werden allgemeine Entwicklungen des Datenschutzes sowie datenschutzrechtlich relevante Veränderungen und Problemstellungen innerhalb des Deutschlandradio während des Berichtszeitraums dargestellt.
In Ausübung seines Amtes ist der Beauftragte für den Datenschutz unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Er untersteht der Dienstaufsicht des Verwaltungsrates. Der Datenschutzbeauftragte hat folgende Aufgaben:
• Kontrolle aller Bereiche, die personenbezogene Daten verarbeiten,
• Mitwirkung bei der Planung von Vorhaben, die der automatisierten Verarbeitung von Daten dienen,
• Schulung von Mitarbeitern im Bereich Datenschutz,
• Beanstandung von Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen oder sonstige Mängel bei der Verarbeitung personenbezogener Daten bei dem Intendanten, verbunden mit der Aufforderung zur Behebung der Mängel,
• Untersuchung von Beanstandungen von betroffenen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern bzw. Dritter.
Den vollständigen Datenschutzbericht 2009 können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
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