Die Leitung des Deutschlandradio liegt in den Händen des Intendanten. Er wird jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren vom Hörfunkrat auf Vorschlag des Verwaltungsrats gewählt. Hörfunk- und Verwaltungsrat wirken als Kontrollgremien. Der Hörfunkrat (40 Mitglieder) besteht aus Vertretern aller Bundesländer, Abgesandten der Bundesregierung sowie Repräsentanten der Landesverbände und gesellschaftlich relevanter Gruppen. Er hat u.a. die Aufgabe, Richtlinien für die Sendungen aufzustellen und deren Einhaltung gemäß der im Staatsvertrag aufgeführten Bestimmungen zu überwachen. Das zweite Kontrollgremium, der Verwaltungsrat (8 Mitglieder), überwacht die Tätigkeit des Intendanten, speziell in wirtschaftlichen Fragen und entscheidet über den Haushaltsplan und Jahresabschluss der Körperschaft; er besteht aus drei Vertretern der Länder, einem Vertreter des Bundes und jeweils zwei Vertretern von ARD und ZDF.
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